(1) Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr
1. | eine unechte technische Aufzeichnung herstellt oder eine technische Aufzeichnung verfälscht oder | |
2. | eine unechte oder verfälschte technische Aufzeichnung gebraucht, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Technische Aufzeichnung ist eine Darstellung von Daten, Meß- oder Rechenwerten, Zuständen oder Geschehensabläufen, die durch ein technisches Gerät ganz oder zum Teil selbsttätig bewirkt wird, den Gegenstand der Aufzeichnung allgemein oder für Eingeweihte erkennen läßt und zum Beweis einer rechtlich erheblichen Tatsache bestimmt ist, gleichviel ob ihr die Bestimmung schon bei der Herstellung oder erst später gegeben wird.
(3) Der Herstellung einer unechten technischen Aufzeichnung steht es gleich, wenn der Täter durch störende Einwirkung auf den Aufzeichnungsvorgang das Ergebnis der Aufzeichnung beeinflußt.
(5) § 267 Abs. 3 und 4 gilt entsprechend.
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 268 StGB
111 Entscheidungen zu § 268 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 18.10.2023 - 1 StR 146/23 Corona
Unrichtige Bescheinigung der Durchführung einer COVID-19-Schutzimpfung in 1.073 ...
- BGH, 08.03.2022 - 1 StR 360/21
Steuerhinterziehung (Höhe der Steuerverkürzung: Zulässigkeit einer Schätzung, ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.10.2023 - 1 StR 184/23
Schuldspruch wegen Steuerhinterziehung und der Fälschung technischer ...
- BGH, 16.04.2015 - 1 StR 490/14
Bandenmäßige Fälschung technischer Aufzeichnungen (Begriff des Verfälschens; ...
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
- OLG Karlsruhe, 16.05.2002 - 3 Ss 128/00
Urkundenfälschung und Fälschung technischer Aufzeichnungen: Vortäuschung der ...
- OLG München, 15.05.2006 - 4St RR 53/06
Behinderung einer Geschwindigkeitsmessung durch Reflektoren ist keine Fälschung ...
- BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22
Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; ...
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" ...
Querverweise
Auf § 268 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
Redaktionelle Querverweise zu § 268 StGB:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- III. - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 22b (Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern)