Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
3. Titel - Täterschaft und Teilnahme (§§ 25 - 31) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 27 StGB
3.571 Entscheidungen zu § 27 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 24.01.2024 - StB 4/24
Patriotische Union
- BGH, 19.12.2023 - 3 StR 160/22
Verurteilung zweier irakischer Staatsangehöriger wegen in Mossul begangener ...
- VGH Bayern, 17.01.2024 - 16a D 21.2138
Polizeibeamtin, Entfernung aus dem Dienst, Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben ...
- BGH, 13.12.2023 - AK 90/23
Dringender Tatverdacht der Beihilfe zum Mord; Fortdauer der Untersuchungshaft ...
- BGH, 13.12.2023 - AK 91/23
Unterstützung der terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: "Islamischer ...
- BGH, 13.12.2023 - AK 96/23
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Islamischer ...
- BGH, 12.12.2023 - 1 StR 16/23
Strafzumessung - Unbestraftheit
- BGH, 13.12.2023 - AK 92/23
- BGH, 13.12.2023 - AK 93/23
- BGH, 13.12.2023 - AK 94/23
§ 27 StGB in Nachschlagewerken
- § 27 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Teilnahme
- Beihilfe (Strafrecht)