(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1. | eine Urkunde oder eine technische Aufzeichnung, welche ihm entweder überhaupt nicht oder nicht ausschließlich gehört, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, vernichtet, beschädigt oder unterdrückt, | |
2. | beweiserhebliche Daten (§ 202a Abs. 2), über die er nicht oder nicht ausschließlich verfügen darf, in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, löscht, unterdrückt, unbrauchbar macht oder verändert oder | |
3. | einen Grenzstein oder ein anderes zur Bezeichnung einer Grenze oder eines Wasserstandes bestimmtes Merkmal in der Absicht, einem anderen Nachteil zuzufügen, wegnimmt, vernichtet, unkenntlich macht, verrückt oder fälschlich setzt. |
unterdrückung; Veränderung einer Grenzbezeichnung § 275Vorbereitung der Fälschung von amtlichen Ausweisen; Vorbereitung der Herstellung von unrichtigen Impfausweisen § 276Verschaffen von falschen amtlichen Ausweisen § 276aAufenthalts-
rechtliche Papiere; Fahrzeugpapiere § 277Unbefugtes Ausstellen von Gesundheits-
zeugnissen § 278Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 279Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse § 280(weggefallen) § 281Mißbrauch von Ausweispapieren § 282Einziehung
Rechtsprechung zu § 274 StGB
214 Entscheidungen zu § 274 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 22.09.2020 - 5 RVs 63/20
Diebstahl von Ausweispapieren, Urkundenunterdrückung
- OLG Hamm, 07.04.2020 - 4 RVs 12/20
EC-Karte; kontaktlose Zahlung; Point-of-sale-Verfahren; POS-Verfahren; PIN; ...
- BGH, 21.08.2019 - 3 StR 7/19
Konkurrenzverhältnis zwischen Urkundenunterdrückung durch Beschädigen und ...
- OLG Karlsruhe, 13.03.2019 - 1 Rv 3 Ss 691/18
Vollendeter Betrug und Urkundenunterdrückung: Passieren des Kassenbereichs eines ...
- BVerfG, 02.07.2020 - 1 BvR 1627/19
Verfassungswidrigkeit eines vorläufigen Berufsverbots gegen einen Rechtsanwalt ...
- BGH, 10.11.2022 - 5 StR 283/22 Corona
Fälschung von Corona-Impfbescheinigungen auch nach altem Recht strafbar
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21 Corona
Sperrwirkung der Fälschung von Impfausweisen in Altfällen
- OLG Hamburg, 27.01.2022 - 1 Ws 114/21 Corona
- VG Köln, 24.05.2022 - 6 K 8256/18
- ArbG Berlin, 16.12.2011 - 28 Ca 16216/11
Beendigung eines Kündigungsrechtsstreits per Prozessvergleich - "Prognoseprinzip" ...
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
§ 274 StGB in Nachschlagewerken
- § 274 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Urkundsdelikt
- Urkundenunterdrückung
Querverweise
Auf § 274 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Besonderer Teil
- Urkundenfälschung
- § 273 (Verändern von amtlichen Ausweisen)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339 (Gründe für Erbunwürdigkeit)
- Bürgerliches Gesetzbuch
- Erbrecht
- Erbunwürdigkeit
- § 2339
- Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- Verfahrensvorschriften
- Zuständigkeiten
- § 72 (Beteiligungserfordernisse)