(1) Wer eine Fälschung von amtlichen Ausweisen vorbereitet, indem er
| 1. | Platten, Formen, Drucksätze, Druckstöcke, Negative, Matrizen oder ähnliche Vorrichtungen, die ihrer Art nach zur Begehung der Tat geeignet sind, | |
| 2. | Papier, das einer solchen Papierart gleicht oder zum Verwechseln ähnlich ist, die zur Herstellung von amtlichen Ausweisen bestimmt und gegen Nachahmung besonders gesichert ist, oder | |
| 3. | Vordrucke für amtliche Ausweise |
herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt, einem anderen überläßt oder einzuführen oder auszuführen unternimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gewerbsmäßig oder als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Straftaten nach Absatz 1 verbunden hat, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) § 149 Abs. 2 und 3 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 275 StGB
27 Entscheidungen zu § 275 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Stuttgart, 07.08.2009 - 2 StE 8/07
Verurteilung von Führungsfunktionären der DHKP-C wegen der Mitgliedschaft in ...
- OLG Köln, 28.08.1993 - Ss 308/93
- BVerfG, 18.05.2009 - 2 BvR 2233/07
Strafbarkeit des Vorbereitens des Ausspähens und Abfangens von Daten ...
- BGH, 02.09.2009 - 5 StR 266/09
Unerlaubter Aufenthalt eines Ausländers (Beihilfe; omissio libera in causa); ...
- BGH, 31.07.2002 - 3 StR 495/01
Armdreieck der Hitlerjugend als verfassungsfeindliches Kennzeichen
- BGH, 12.07.2001 - AK 10/01
StGB § 310 Abs. 1 Nr. 2, § 275 Abs. 1 Nr. 3; StPO § 121, § ...
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz ...
- BGH, 12.01.2000 - 3 StR 520/99
Hehlerei, Bereicherungsabsicht, Vorläufige Einstellung des Verfahrens
- VG Düsseldorf, 16.01.2009 - 21 K 3263/07
Flüchtlingsschutz Abschiebungsschutz Mitgliedschaft terroristische Vereinigung Al ...
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Literatur im Internet zu § 275 StGB
- Besitz als Straftat
von Prof. Dr. Friedrich-Christian Schroeder, Regensburg (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2007, 444
über www.zis-online.com - § 275 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urkundsdelikt - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 100a
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 22a (Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen)