Zitiervorschläge
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 284Unerlaubte Veranstaltung eines Glücksspiels
§ 285Beteiligung am unerlaubten Glücksspiel
§ 286Einziehung
§ 287Unerlaubte Veranstaltung einer Lotterie oder einer Ausspielung
§ 288Vereiteln der Zwangsvollstreckung
§ 289Pfandkehr
§ 290Unbefugter Gebrauch von Pfandsachen
§ 291Wucher
§ 292Jagdwilderei
§ 293Fischwilderei
§ 294Strafantrag
§ 295Einziehung
§ 296(weggefallen)
§ 297Gefährdung von Schiffen, Kraft- und Luftfahrzeugen durch Bannware
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Rechtsprechung zu § 296 StGB
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