Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302) |
(1) Wer bei einer Ausschreibung über Waren oder gewerbliche Leistungen ein Angebot abgibt, das auf einer rechtswidrigen Absprache beruht, die darauf abzielt, den Veranstalter zur Annahme eines bestimmten Angebots zu veranlassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Der Ausschreibung im Sinne des Absatzes 1 steht die freihändige Vergabe eines Auftrages nach vorausgegangenem Teilnahmewettbewerb gleich.
(3) Nach Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 2, wird nicht bestraft, wer freiwillig verhindert, daß der Veranstalter das Angebot annimmt oder dieser seine Leistung erbringt. Wird ohne Zutun des Täters das Angebot nicht angenommen oder die Leistung des Veranstalters nicht erbracht, so wird er straflos, wenn er sich freiwillig und ernsthaft bemüht, die Annahme des Angebots oder das Erbringen der Leistung zu verhindern.
Rechtsprechung zu § 298 StGB
40 Entscheidungen zu § 298 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 19.12.2002 - 1 StR 366/02
Vergabe - Strafbarkeit von wettbewerbsbeschränkenden Absprachen
- BGH, 22.06.2004 - 4 StR 428/03
Strafrecht - Kein Submissionsbetrug bei verbotenen Absprachen mit Auftraggeber
- OLG Düsseldorf, 09.04.2008 - Verg 2/08
Vergabe - Pflicht zur Bekanntgabe von Unterkriterien
- BVerfG, 02.04.2009 - 2 BvR 1468/08
Strafrecht - Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.01.1992 - 2 StR 102/91
Unzulässige Preisabsprache
- BGH, 21.06.2006 - 2 StR 57/06
Strafrecht - Betrug durch falsch abrechnenden Bauleiter
- VK Südbayern, 08.07.2008 - Z3-3-3194-1-20-06/08
Zum selben Verfahren:
- OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08
Vergabe - Wettbewerbsbeschränkendes Verhalten
- OLG München, 11.08.2008 - Verg 16/08
- LG Darmstadt, 14.05.2007 - 712 Js 5213/04
Strafbarkeit des Bereichsvorstands einer international tätigen Aktiengesellschaft ...
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Literatur im Internet zu § 298 StGB
- Korruptionsbekämpfung durch Rechtsetzung von Dr. Matthias Bauer (Dissertation)
- Zehn Jahre Strafbarkeit wettbewerbsbeschränkender Absprachen gemäß § 298 StGB
von Wiss. Mitarbeiter David Pasewaldt, Wirtschaftsjurist (Univ. Bayreuth), Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2008, 83 - 91
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 100a
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Wettbewerbsbeschränkungen
- Wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen, Beschlüsse und abgestimmte Verhaltensweisen
- § 1 (Verbot wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen)
- Vergabe öffentlicher Aufträge
- Vergabeverfahren
- §§ 97 ff (Allgemeine Grundsätze)
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