Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
26. Abschnitt - Straftaten gegen den Wettbewerb (§§ 298 - 302) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr als Angestellter oder Beauftragter eines Unternehmens
(2) Ebenso wird bestraft, wer im geschäftlichen Verkehr einem Angestellten oder Beauftragten eines Unternehmens
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Bekämpfung der Korruption vom 20.11.2015
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 | |
30.08.2002 | Gesetz zur Ausführung des Zweiten Protokolls vom 19. Juni 1997 zum Übereinkommen über den Schutz der finanziellen Interessen der Europäischen Gemeinschaften, der Gemeinsamen Maßnahme betreffend die Bestechung im privaten Sektor vom 22. Dezember 1998 und des Rahmenbeschlusses vom 29. Mai 2000 über die Verstärkung des mit strafrechtlichen und anderen Sanktionen bewehrten Schutzes gegen Geldfälschung im Hinblick auf die Einführung des Euro | 22.08.2002 |
beschränkende Absprachen bei Ausschreibungen § 299Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr § 299aBestechlichkeit im Gesundheitswesen § 299bBestechung im Gesundheitswesen § 300Besonders schwere Fälle der Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr und im Gesundheitswesen § 301Strafantrag § 302(weggefallen)
Rechtsprechung zu § 299 StGB
223 Entscheidungen zu § 299 StGB in unserer Datenbank:
- BFH, 15.04.2021 - IV R 25/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11054/16
Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von ...
- FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11054/16
- BGH, 26.01.2022 - 1 StR 460/21
Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr (Täter-Opfer-Ausgleich: ...
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/20
Keine Verhängung von Geldstrafe neben der Freiheitsstrafe trotz Antrags ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/21
Verurteilung wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr im Zusammenhang mit einem ...
- BGH, 24.03.2022 - 3 StR 375/21
- BGH, 28.07.2021 - 1 StR 506/20
Entscheidung des Revisionsgerichts über die Verwerfung der Revision als ...
Zum selben Verfahren:
- LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16
Besonders schwere Fälle der Bestechung im ausländischen Wettbewerb und ...
- LG Hamburg, 17.07.2020 - 630 KLs 5/16
- BFH, 15.04.2021 - IV R 27/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. ...
Zum selben Verfahren:
- FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11092/16
Beratungskosten als Betriebsausgaben; Gewinnerhöhende Aktivierung von ...
- FG Niedersachsen, 13.06.2018 - 11 K 11092/16
- BFH, 15.04.2021 - IV R 26/18
Voraussetzungen des Verbots des Abzugs von sog. Bestechungsgeldern nach § 4 Abs. ...
§ 299 StGB in Nachschlagewerken
- § 299 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Bestechung
- Bestechlichkeit
Querverweise
Auf § 299 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen und Konzessionen
- Vergabeverfahren
- Vergabe von öffentlichen Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber
- Vergabeverfahren und Auftragsausführung
- § 123 (Zwingende Ausschlussgründe)
- Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (VOB/A)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 6e EU (Ausschlussgründe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6e VS (Ausschlussgründe)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2014/24/EU (VOB/A - EU)
- § 6e EU (Ausschlussgründe)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6e VS (Ausschlussgründe)
- VOB/A
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG)
- § 6 EG (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/81/EG (VOB/A - VS)
- § 6 VS (Teilnehmer am Wettbewerb)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100a (Telekommunikationsüberwachung)
- Beteiligung des Verletzten am Verfahren
- Privatklage
- § 374 (Zulässigkeit; Privatklageberechtigte)
Redaktionelle Querverweise zu § 299 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- §§ 3 ff. (Geltung für Inlandstaten) (zu § 299 III)
- Einkommensteuergesetz (EStG)
- II. Einkommen
- 3. Gewinn
- § 4 V 1 Nr. 10 (Gewinnbegriff im Allgemeinen)