Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
1. | eines bestimmten Unternehmens im Sinne des § 307 Abs. 1 oder des § 309 Abs. 2, | |
2. | einer Straftat nach § 308 Abs. 1, die durch Sprengstoff begangen werden soll, | |
3. | einer Straftat nach § 309 Abs. 1 oder | |
4. | einer Straftat nach § 309 Abs. 6 |
Kernbrennstoffe, sonstige radioaktive Stoffe, Sprengstoffe oder die zur Ausführung der Tat erforderlichen besonderen Vorrichtungen herstellt, sich oder einem anderen verschafft, verwahrt oder einem anderen überläßt, wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 und der Nummer 3 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in den Fällen der Nummer 4 mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren.
(3) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 und 4 ist der Versuch strafbar.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen vom 26.10.2007
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.11.2007 | Gesetz zur Umsetzung des VN-Übereinkommens vom 13. April 2005 zur Bekämpfung nuklearterroristischer Handlungen | 26.10.2007 |
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 310 StGB
68 Entscheidungen zu § 310 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 16.10.2023 - 3 ORs 29/23
Tätige Reue nach § 310 Abs. 1 Nr. 2 StGB i.V.m. § 314a Abs. 3 Nr. 2 StGB
- BGH, 27.01.2021 - 3 StR 306/20
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Zum selben Verfahren:
- KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat durch ...
- KG, 24.01.2020 - 2 StE 4/19
- OLG München, 02.05.2018 - 7 St ObWs 1/18
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat - ...
- BGH, 08.12.2015 - 3 StR 438/15
Vorbereitung eines Explosionsverbrechens (Sprengstoffe; Aggregatszustand; ...
- BGH, 10.06.2020 - 5 StR 635/19
Versuchsbeginn beim Diebstahl durch Aufhebeln eines Geldautomaten (unmittelbares ...
- BGH, 08.05.2014 - 3 StR 243/13
Verurteilung wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat ...
- BVerwG, 31.05.2022 - 6 C 2.20
Vorlage an das Bundesverfassungsgericht zur Datenerhebung nach PolG NRW a. F.
- BGH, 05.10.2018 - StB 43/18
Keine diplomatische Immunität bei privatem Urlaub in einem Drittstaat (Durchreise ...
- BGH, 27.05.2020 - 1 StR 118/20
Besonders schwere Brandstiftung (tätige Reue bei Beseitigung der konkreten ...
Querverweise
Auf § 310 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 6 (Auslandstaten gegen international geschützte Rechtsgüter)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120