Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer die Sicherheit des Schienenbahn-, Schwebebahn-, Schiffs- oder Luftverkehrs dadurch beeinträchtigt, daß er
| 1. | Anlagen oder Beförderungsmittel zerstört, beschädigt oder beseitigt, | |
| 2. | Hindernisse bereitet, | |
| 3. | falsche Zeichen oder Signale gibt oder | |
| 4. | einen ähnlichen, ebenso gefährlichen Eingriff vornimmt, |
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Auf Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr ist zu erkennen, wenn der Täter
| 1. | in der Absicht handelt, | ||
| a) | einen Unglücksfall herbeizuführen oder | ||
| b) | eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken, oder | ||
| 2. | durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen verursacht. | ||
(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 1 ist auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen.
(5) Wer in den Fällen des Absatzes 1 die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1 fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 315 StGB
- 14 Entscheidungen zu § 315 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 315 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, durchschnittener Bremsschlauch, 4.9.95 (NJW 1996, 329)
§ 315b I Nr. 1, abstrakte - konkrete Gefahr, "kritische Situation";
§ 315b III iVm § 315 III Nr. 1, "Absicht"
Literatur im Internet zu § 315 StGB
- Ein Überblick über das Luft- und Weltraumrecht von Prof. Dr. Stephan Hobe, LL.M. (Aufsatz)
Einführung in das Luft- und Weltraumrecht, welches von stetig wachsender Bedeutung ist und als Querschnittsmaterie verschiedene Rechtsgebiete betrifft. Es umfasst zivilrechtliche und öffentlich-rechtliche Materien sowie nationales Recht und Völkerrecht, zudem haben Luftverkehr und Raumfahrt zahlreiche Bezüge zum internationalen Privat- und Wirtschaftsrecht
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Querverweise
- StGB
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 87 (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 100a
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 482
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