Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer im Straßenverkehr
| 1. | ein Fahrzeug führt, obwohl er | ||
| a) | infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel oder | ||
| b) | infolge geistiger oder körperlicher Mängel | ||
| nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, oder | |||
| 2. | grob verkehrswidrig und rücksichtslos | ||
| a) | die Vorfahrt nicht beachtet, | ||
| b) | falsch überholt oder sonst bei Überholvorgängen falsch fährt, | ||
| c) | an Fußgängerüberwegen falsch fährt, | ||
| d) | an unübersichtlichen Stellen, an Straßenkreuzungen, Straßeneinmündungen oder Bahnübergängen zu schnell fährt, | ||
| e) | an unübersichtlichen Stellen nicht die rechte Seite der Fahrbahn einhält, | ||
| f) | auf Autobahnen oder Kraftfahrstraßen wendet, rückwärts oder entgegen der Fahrtrichtung fährt oder dies versucht oder | ||
| g) | haltende oder liegengebliebene Fahrzeuge nicht auf ausreichende Entfernung kenntlich macht, obwohl das zur Sicherung des Verkehrs erforderlich ist, | ||
und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) In den Fällen des Absatzes 1 Nr. 1 ist der Versuch strafbar.
(3) Wer in den Fällen des Absatzes 1
| 1. | die Gefahr fahrlässig verursacht oder | |
| 2. | fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 315c StGB
749 Entscheidungen zu § 315c StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 04.12.2012 - 4 StR 435/12
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (Voraussetzungen der Gefahr für Leib, ...
- BGH, 15.04.2008 - 4 StR 639/07
Gefährdung des Straßenverkehrs (absolute und relative Fahruntüchtigkeit: ...
- BGH, 20.01.2009 - 4 StR 396/08
Straßenverkehrsgefährdung (Begriff der Vorfahrt).
- OLG Celle, 03.01.2013 - 31 Ss 50/12
Straßenverkehrsgefährdung durch Nutzen einer Gegenfahrspur an einer ...
- BGH, 14.11.2006 - 4 StR 446/06
Tateinheit zwischen vorsätzlicher Straßenverkehrsgefährdung und gefährlichem ...
- BGH, 16.04.2012 - 4 StR 45/12
Fahrlässige Gefährdung des Straßenverkehrs (konkrete Gefahr: Beinahe-Unfall); ...
- BVerwG, 08.05.2001 - 1 D 20.00
Postbeamter a.D.; Postzusteller im Bereich der Fußzustellung; Präzisierung der ...
- BGH, 20.11.2008 - 4 StR 328/08
Fahrlässige Tötung durch illegale Autorennen und Beschleunigungstests; Abgrenzung ...
- BGH, 09.10.2003 - 4 StR 127/03
Alkoholbedingte Fahruntüchtigkeit (Ursächlichkeit für die Gefährdung im Sinne des ...
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Literatur im Internet zu § 315c StGB
- Trunkenheitsdelikte
von RA Wolfgang Ferner, Heidelberg/Koblenz
Kommentierung zu §§ 316, 315c StGB, § 24a StVG
über www.ferner.de - § 315c StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Gefährdung des Straßenverkehrs - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 482
- Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
- Allgemeine Verkehrsregeln
- § 2 (Straßenbenutzung durch Fahrzeuge) (zu § 315c I Nr. 2 e))
§ 3 (Geschwindigkeit) (zu § 315c I Nr. 2 d))
§ 5 (Überholen) (zu § 315c I Nr. 2 b))
§ 8 (Vorfahrt) (zu § 315c I Nr. 2 a))
§ 12 (Halten und Parken) (zu § 315c I Nr. 2 g))
§ 15 (Liegenbleiben von Fahrzeugen) (zu § 315c I Nr. 2 g))
§ 18 VII (Autobahnen und Kraftfahrstraßen) (zu § 315c I Nr. 2 f))
§ 26 (Fußgängerüberwege) (zu § 315c I Nr. 2 c))