Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
Rechtsprechung zu § 315d StGB
2 Entscheidungen zu § 315d StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 28.10.1976 - 4 StR 465/76
Unfall mit gestohlenem Wagen - § 315c StGB, Tatfahrzeug, Schutzzweck
- OLG Stuttgart, 17.10.1975 - 1 Ss (9) 376/75
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Literatur im Internet zu § 315d StGB
- § 315d StGB
von Dr. Matthias Quarch (Gesetzeskommentar, PDF-Format)
in: Dölling/Duttge/Rössner, Gesamtes Strafrecht, 2008 - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
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