Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.
(2) Nach Absatz 1 wird auch bestraft, wer die Tat fahrlässig begeht.
Fassung aufgrund des Sechsundfünfzigsten Strafrechtsänderungsgesetzes - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr vom 30.09.2017
Vorherige Gesetzesfassungen
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
13.10.2017 | Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr | 30.09.2017 |
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 316 StGB
2.940 Entscheidungen zu § 316 StGB in unserer Datenbank:
- VerfG Brandenburg, 19.01.2024 - VfGBbg 25/21
Verfassungsbeschwerde teilweise unzulässig; Rechtsweg nicht erschöpft; ...
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 CS 23.1451
Entziehung der Fahrerlaubnis wegen Führens eines Fahrrads in erheblich ...
Zum selben Verfahren:
- VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648
Entziehung der Fahrerlaubnis nach Trunkenheitsfahrt mit einem Fahrrad
- VG München, 18.07.2023 - M 19 S 23.1648
- OLG Saarbrücken, 14.09.2020 - Ss 40/20
Trunkenheitsfahrt, erforderliche Feststellungen, Regelvermutung, Widerlegung, ...
- VGH Bayern, 22.01.2024 - 11 AS 23.2111
Entziehung der Fahrerlaubnis, Sofortvollzug, Änderung der ablehnenden ...
- BayObLG, 13.02.2023 - 203 StRR 455/22
Feststellung alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit ohne bestimmbare ...
- BGH, 09.10.2018 - 4 StR 652/17
Vorlage zum BGH bei abweichender Entscheidung eines Oberlandesgerichtes ...
- BayObLG, 24.07.2020 - 205 StRR 216/20
Fahrlässige Trunkenheit im Verkehr
- VGH Bayern, 07.02.2024 - 11 CE 23.2313
Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung, Neuerteilung einer ...
- BayObLG, 28.09.2023 - 202 ObOWi 780/23
Anforderungen an Absehen von Fahrverbot bei Trunkenheitsfahrt
Querverweise
Auf § 316 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 81a (Körperliche Untersuchung des Beschuldigten; Zulässigkeit körperlicher Eingriffe)
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- I. - Verkehrsvorschriften
- § 4 (Fahreignungs-Bewertungssystem)
Redaktionelle Querverweise zu § 316 StGB:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- III. - Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 24a (0,5 Promille-Grenze)