Strafgesetzbuch
Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer zur Begehung eines Raubes (§§ 249 oder 250), eines räuberischen Diebstahls (§ 252) oder einer räuberischen Erpressung (§ 255) einen Angriff auf Leib oder Leben oder die Entschlußfreiheit des Führers eines Kraftfahrzeugs oder eines Mitfahrers verübt und dabei die besonderen Verhältnisse des Straßenverkehrs ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat wenigstens leichtfertig den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.
oder Strahlungs-
verbrechens § 311Freisetzen ionisierender Strahlen § 312Fehlerhafte Herstellung einer kerntechnischen Anlage § 313Herbeiführen einer Überschwemmung § 314Gemeingefährliche Vergiftung § 314aTätige Reue § 315Gefährliche Eingriffe in den Bahn-, Schiffs- und Luftverkehr § 315aGefährdung des Bahn-, Schiffs- und Luftverkehrs § 315bGefährliche Eingriffe in den Straßenverkehr § 315cGefährdung des Straßenverkehrs § 315dVerbotene Kraftfahrzeugrennen § 315eSchienenbahnen im Straßenverkehr § 315fEinziehung § 316Trunkenheit im Verkehr § 316aRäuberischer Angriff auf Kraftfahrer § 316bStörung öffentlicher Betriebe § 316cAngriffe auf den Luft- und Seeverkehr § 317Störung von Telekommunikations-
anlagen § 318Beschädigung wichtiger Anlagen § 319Baugefährdung § 320Tätige Reue § 321Führungsaufsicht § 322Einziehung § 323(weggefallen) § 323aVollrausch § 323bGefährdung einer Entziehungskur § 323cUnterlassene Hilfeleistung; Behinderung von hilfeleistenden Personen
Rechtsprechung zu § 316a StGB
306 Entscheidungen zu § 316a StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 05.12.2023 - 4 StR 435/23
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
- BGH, 07.07.2022 - 4 StR 508/21
Revisionsbegründung (Begründungsanforderungen); Computerbetrug (mehrere ...
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 607/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Angriff auf die Entschlussfreiheit des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.07.2014 - 2 StR 105/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit ...
- BGH, 23.07.2014 - 2 StR 105/14
- BGH, 15.02.2018 - 4 StR 506/17
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Führers eines Kraftfahrzeuges; ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 25.09.2007 - 4 StR 338/07
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Verüben eines Angriffs auf einen ...
- BGH, 01.12.2015 - 4 StR 390/15
Angriff auf den Luft- und Seeverkehr (Möglichkeit der tätigen Reue: ...
- BGH, 23.07.2014 - 2 StR 104/14
Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer (Begriff des Angriffs: Handlungen mit ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
Beschluss der Übernahme eines Strafverfahrens durch das höhere Gericht ...
- BGH, 23.04.2015 - 4 StR 603/14
§ 316a StGB in Nachschlagewerken
- § 316a StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
Querverweise
Auf § 316a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 112a (Haftgrund der Wiederholungsgefahr)