Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c) |
(1) Wer Wasserleitungen, Schleusen, Wehre, Deiche, Dämme oder andere Wasserbauten oder Brücken, Fähren, Wege oder Schutzwehre oder dem Bergwerksbetrieb dienende Vorrichtungen zur Wasserhaltung, zur Wetterführung oder zum Ein- und Ausfahren der Beschäftigten beschädigt oder zerstört und dadurch Leib oder Leben eines anderen Menschen gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) Der Versuch ist strafbar.
(3) Verursacht der Täter durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung eines anderen Menschen oder eine Gesundheitsschädigung einer großen Zahl von Menschen, so ist auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(4) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod eines anderen Menschen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.
(5) In minder schweren Fällen des Absatzes 3 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 4 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
(6) Wer in den Fällen des Absatzes 1
| 1. | die Gefahr fahrlässig verursacht oder | |
| 2. | fahrlässig handelt und die Gefahr fahrlässig verursacht, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Rechtsprechung zu § 318 StGB
10 Entscheidungen zu § 318 StGB in unserer Datenbank:
- OLG Braunschweig, 15.12.2011 - Ss 63/11
- Generalanwalt beim EuGH, 01.07.2010 - C-205/09
Polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen - Rahmenbeschluss ...
- OLG Bremen, 07.03.2011 - 2 Ss 7/11
Anforderungen an die Gesamtstrafenbildung
- BVerfG, 25.04.2001 - 1 BvR 1104/92
Benachrichtigung von observierten "Begleitpersonen"
- BVerfG, 27.02.2000 - 2 BvL 4/98
Richtervorlage (Art. 100 Abs. 1 GG) zur Frage der erstinstanzlichen ...
- BGH, 07.08.1990 - 1 StR 380/90
Geräteschuppen der Straßenmeisterei
- BGH, 11.08.1998 - 1 StR 326/98
Tatbestandsmerkmal der großen Zahl von Menschen bei der besonders schweren ...
- OLG Hamm, 22.06.1999 - 4 Ss 529/99
Unwirksamkeit der Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch, Beschränkung auf ...
- BVerfG, 12.10.1977 - 1 BvR 217/75
Direktruf
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Freshfields Bruckhaus Deringer
26.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Querverweise
- StGB
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 87 (Agententätigkeit zu Sabotagezwecken)
- Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
- § 126 (Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten)
- Gemeingefährliche Straftaten
- § 320 (Tätige Reue)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74