Rechtsprechung zu § 32 StGB
297 Entscheidungen zu § 32 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 14.06.1972 - 2 StR 679/71
Fahrerflucht - Finnendolch - § 32 StGB, unvorsätzliche Notwehrprovokation, ...
- BGH, 15.05.1975 - 4 StR 71/75
'Alle kaputt machen' - §§ 212, 22, 32 StGB, Notwehrprovokation
- BGH, 12.02.2003 - 1 StR 403/02
Urteil wegen Heimtückemordes an Erpresser aufgehoben
- BGH, 11.09.1995 - 4 StR 294/95
Nachbarstreit - § 32 StGB, Erforderlichkeit, Waffe, Androhung, § 16 ...
- OLG Hamburg, 05.04.2012 - 3-14/12
Notwehr des Angeklagten gegen Fotografieren vor dem Gerichtssaal
- OLG Koblenz, 17.01.2011 - 2 Ss 234/10
Gegenwärtigkeit des Angriffs; Verteidigungswille im Notwehrrecht; ...
- BGH, 26.10.1993 - 5 StR 493/93
Einschränkung des Notwehrrechts bei vorsätzlicher Provokation der Notwehrlage; ...
- BGH, 12.12.1975 - 2 StR 451/75
Tödlicher Boxerschlag - § 32 StGB, Notwehrprovokation
- BGH, 21.03.1996 - 5 StR 432/95
Einschränkung des Notwehrrechts im Fall eines sozialethisch zu beanstandenden ...
- BGH, 21.03.2001 - 1 StR 48/01
Notwehrlage; Fahrlässige Verletzung des Angreifers; Erforderlichkeit; ...
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Literatur im Internet zu § 32 StGB
- Zur Notwendigkeit der Präzisierung des Merkmals der "Gegenwärtigkeit" des Angriffs im Rahmen der Dogmatik zu § 32 Abs. 2 StGB von Ass. Dr. jur. Marc André Wiegand, Leipzig, und Wiss. Mitarbeiter Benno Zabel, BA phil., Leipzig (Aufsatz)
Mit dem Aufsatz greifen die Autoren Begründungsschwächen der vorherrschenden Notwehrdogmatik auf und entwickeln einen neuen Ansatz zur Bestimmung der "Gegenwärtigkeit" vor allem in den Fällen, in denen ein Zustandsdelikt verwirklicht wird.
über hrr-strafrecht.de - § 32 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
Betreuerpflichten
Zwangsbehandlung - § 32 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Putativnotwehr
Notwehr - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Europäische Menschenrechtskonvention (MRK)
- Rechte und Freiheiten
- Art. 2 II a) (Recht auf Leben)
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (SGB VII)
- Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall
- Versicherter Personenkreis
- § 2 I Nr. 13 c) (Versicherung kraft Gesetzes)
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