Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   28. Abschnitt - Gemeingefährliche Straftaten (§§ 306 - 323c)   
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(weggefallen)

Rechtsprechung zu § 323 StGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 323 StGB

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