Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Veränderungen der Luft verursacht, die geeignet sind, außerhalb des zur Anlage gehörenden Bereichs die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Wer beim Betrieb einer Anlage, insbesondere einer Betriebsstätte oder Maschine, unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft außerhalb des Betriebsgeländes freisetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) Wer unter Verletzung verwaltungsrechtlicher Pflichten Schadstoffe in bedeutendem Umfang in die Luft freisetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht nach Absatz 2 mit Strafe bedroht ist.
(4) Handelt der Täter in den Fällen der Absätze 1 und 2 fahrlässig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.
(5) Handelt der Täter in den Fällen des Absatzes 3 leichtfertig, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe.
(6) Schadstoffe im Sinne der Absätze 2 und 3 sind Stoffe, die geeignet sind,
| 1. | die Gesundheit eines anderen, Tiere, Pflanzen oder andere Sachen von bedeutendem Wert zu schädigen oder | |
| 2. | nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern. |
(7) Absatz 1, auch in Verbindung mit Absatz 4, gilt nicht für Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge.
Rechtsprechung zu § 325 StGB
21 Entscheidungen zu § 325 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Karlsruhe, 03.01.1995 - 1 Ws 192/94
- BVerfG, 04.10.1994 - 2 BvR 322/94
Verfassungsmäßigkeit der fachgerichtlichen Auslegung der Umweltdelikte im ...
- OLG Koblenz, 26.09.1985 - 1 Ss 300/85
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 419/00
Immobilien - Duldungspflicht für Telekommunikationsleitungen
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 425/00
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für ...
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 27/01
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für ...
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 418/00
Zur Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für ...
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 426/00
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für ...
- BGH, 23.11.2001 - V ZR 427/00
Duldungspflicht des Grundstückseigentümers bei Verlegung neuer Leitungen für ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Freshfields Bruckhaus Deringer
26.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht