Rechtsprechung zu § 33 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 12 Entscheidungen zu § 33 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 11 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 33 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, vermeintlich ungeladene Pistole, 21.3.01 (NJW 2001, 3200)
§ 222, § 32 StGB, Straflosigkeit der fahrlässigen Tötung in einer Notwehrlage, wenn sie als vorsätzliche Tat gerechtfertigt wäre, Kriterien für die Androhung des Schußwaffengebrauchs;
§ 33 StGB, Affekt muß nicht die alleinige oder auch nur überwiegende Ursache für Notwehrüberschreitung sein;
§ 53 WaffG, § 53 StGB, Straflosigkeit der Ausübung der tatsächlichen Gewalt über eine Waffe in einer Notwehrlage, Zäsurwirkung
- BGH, Nachtbar-Überfall, 15.11.94 (NJW 1995, 973)
§ 32, "gegenwärtig", "erforderlich", § 16;
§ 33, angekündigter Angriff, (kein) planmäßiges Sicheinlassen
- BGH, Bordell-Krieg, 3.2.93 (BGHSt 39, 133)
§ 240, § 32, § 34, Verwerflichkeit;
§ 212, § 32, § 33, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen
- BGH, Hammerschlag, 1.7.52 (BGHSt 3, 194)
§ 32: Erforderlichkeit, Affekt, Putativnotwehr, Notwehrexzeß, § 33
Literatur im Internet zu § 33 StGB
- § 33 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Notwehr - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
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