Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 29. Abschnitt - Straftaten gegen die Umwelt (§§ 324 - 330d) |
(1) In besonders schweren Fällen wird eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329 mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter
| 1. | ein Gewässer, den Boden oder ein Schutzgebiet im Sinne des § 329 Abs. 3 derart beeinträchtigt, daß die Beeinträchtigung nicht, nur mit außerordentlichem Aufwand oder erst nach längerer Zeit beseitigt werden kann, | |
| 2. | die öffentliche Wasserversorgung gefährdet, | |
| 3. | einen Bestand von Tieren oder Pflanzen einer streng geschützten Art nachhaltig schädigt oder | |
| 4. | aus Gewinnsucht handelt. |
(2) Wer durch eine vorsätzliche Tat nach den §§ 324 bis 329
| 1. | einen anderen Menschen in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder eine große Zahl von Menschen in die Gefahr einer Gesundheitsschädigung bringt oder | |
| 2. | den Tod eines anderen Menschen verursacht, |
wird in den Fällen der Nummer 1 mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren, in den Fällen der Nummer 2 mit Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren bestraft, wenn die Tat nicht in § 330a Abs. 1 bis 3 mit Strafe bedroht ist.
(3) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 1 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 2 Nr. 2 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.
Rechtsprechung zu § 330 StGB
54 Entscheidungen zu § 330 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BayObLG, 20.12.1994 - 4St RR 190/94
- BGH, 03.10.1989 - 1 StR 372/89
Beginn der strafrechtlichen Verjährung bei Ablagerung von Schadstoffen
- BGH, 11.05.1965 - 1 StR 96/65
- BGH, 30.05.1963 - VII ZR 236/61
Haftung des Bauunternehmers und des Architekten wegen Errichtung eines ...
- OLG Koblenz, 26.09.1985 - 1 Ss 300/85
- BGH, 06.04.2001 - 2 StR 356/00
Bildung einer kriminellen Vereinigung; Bodenverunreinigung; Unerlaubter Umgang ...
- BGH, 01.02.1952 - 3 StR 674/51
- BGH, 13.02.1962 - 1 StR 11/62
- VG Aachen, 24.01.2011 - 6 K 140/10
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Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehungen und Vermögensbeschlagnahmen
- § 443
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74