Rechtsprechung zu § 339 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 8 Entscheidungen zu § 339 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 23 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 339 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Eilrechtsschutz für die eigene Tochter, 20.9.00
§ 339 StGB, Rechtsbeugung bei Verstoß gegen Verfahrensrecht, Anforderungen an die Feststellungen zur inneren Tatseite;
§ 40 VwGO, auch unter Berücksichtigung von Art. 19 IV GG keine subsidiäre Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte für Eilentscheidungen, wenn das Verwaltungsgericht nicht erreichbar ist;
keine Eilzuständigkeit des gem. § 41 ZPO ausgeschlossenen Richters nach § 47 ZPO
- BGH, Prügel durch Jugendstaatsanwalt, 23.5.84 (BGHSt 32, 357)
§ 336 StGB aF (§ 339 StGB nF), § 340 StGB
Literatur im Internet zu § 339 StGB
- § 339 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 339 StGB verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 339 StGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Unerlaubte Handlungen
- § 839 II 1 (Haftung bei Amtspflichtverletzung)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- § 580 Nr. 5 (Restitutionsklage)
Rechtsberatung
Sofortige Rechtsauskunft zu § 339 StGB bei 
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (13)
Eigene Frage stellen
Sie betreiben juristische Seiten im Internet?