Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37) |
| 4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35) |
Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.
Rechtsprechung zu § 34 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 18 Entscheidungen zu § 34 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 4 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 34 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Freitodbegleiter, 7.2.01 (NJW 2001, 1802)
§ 29 I Nr. 1 BtMG, §§ 34, 35 StGB, keine Rechtfertigung oder Entschuldigung der unerlaubten Einfuhr von Rauschgift zum Zwecke der (straflosen) Sterbehilfe;
§ 30 I Nr. 3 BtMG, keine "leichtfertige" Todesverursachung bei freiwilligem Selbstmord eines unheilbaren Kranken;
Einzelfall einer Anwendung von § 59 StGB durch das Revisionsgericht, zu den Voraussetzungen des § 55 StGB (hier bejaht)
- BGH, Bordell-Krieg, 3.2.93 (BGHSt 39, 133)
§ 240, § 32, § 34, Verwerflichkeit;
§ 212, § 32, § 33, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen
- BGH, Brennender Mann, 14.3.89 (NJW 1989, 2479)
- BGH, Schlafzimmereindringling, 15.5.79 (NJW 1979, 2053)
§§ 34, 35 StGB, Dauergefahr
- BGH, "hünenhafter Wüterich", 12.7.66 (NJW 1966, 1823)
- OGH britisch besetzte Zone Deutschlands, Tötung von Geisteskranken - Hitlererlaß, 5.3.49 (OGHSt 1, 335)
§§ 34, 35, übergesetzlicher Notstand
- RG, erzwungener Meineid I, 11.11.32 (RGSt 66, 222)
§ 34, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher Entschuldigungsgrund
- RG, erzwungener Meineid II, 11.11.32 (RGSt 66, 397)
§ 34, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher Entschuldigungsgrund
Literatur im Internet zu § 34 StGB
- Der Nötigungsnotstand als Rechtfertigungsgrund von Dr. Esther Filgut (Dissertation)
- § 34 StGB wird im Betreuungsrecht-Lexikon BtPrax unter folgenden Stichworten zitiert:
- § 34 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 34 StGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
- § 228 S. 1 (Notstand)
- Sachenrecht
- Eigentum
- Inhalt des Eigentums
- § 904 S. 1 (Notstand)
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