Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35)   
vorherige Vorschriftnächste Vorschrift § 34
Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

Rechtsprechung zu § 34 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Freitodbegleiter, 7.2.01 (NJW 2001, 1802) 
    § 29 I Nr. 1 BtMG, §§ 34, 35 StGB, keine Rechtfertigung oder Entschuldigung der unerlaubten Einfuhr von Rauschgift zum Zwecke der (straflosen) Sterbehilfe;
    § 30 I Nr. 3 BtMG, keine "leichtfertige" Todesverursachung bei freiwilligem Selbstmord eines unheilbaren Kranken;
    Einzelfall einer Anwendung von § 59 StGB durch das Revisionsgericht, zu den Voraussetzungen des § 55 StGB (hier bejaht)

  • BGH, Bordell-Krieg, 3.2.93 (BGHSt 39, 133) 
    § 240, § 32, § 34, Verwerflichkeit;
    § 212, § 32, § 33, angekündigter Angriff, planmäßiges Sicheinlassen

  • BGH, Brennender Mann, 14.3.89 (NJW 1989, 2479) 
    § 309 StGB aF, § 222, Zurechnung;
    § 226 StGB aF (§ 227 StGB nF), § 222, Verhältnis § 32 - § 34

  • BGH, Schlafzimmereindringling, 15.5.79 (NJW 1979, 2053)
    §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

  • BGH, "hünenhafter Wüterich", 12.7.66 (NJW 1966, 1823)
    §§ 211, 212 StGB, Kausalität, Eingreifen eines Dritten;
    § 34 StGB

  • OGH britisch besetzte Zone Deutschlands, Tötung von Geisteskranken - Hitlererlaß, 5.3.49 (OGHSt 1, 335)
    §§ 34, 35, übergesetzlicher Notstand

  • RG, erzwungener Meineid I, 11.11.32 (RGSt 66, 222)
    § 34, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher Entschuldigungsgrund

  • RG, erzwungener Meineid II, 11.11.32 (RGSt 66, 397)
    § 34, Nötigungsnotstand, übergesetzlicher Entschuldigungsgrund

Literatur im Internet zu § 34 StGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 34 StGB:
    Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
      Allgemeiner Teil
        Ausübung der Rechte, Selbstverteidigung, Selbsthilfe
          § 228 S. 1 (Notstand)
     
      Sachenrecht
        Eigentum
          Inhalt des Eigentums
            § 904 S. 1 (Notstand)
    Gewerbeordnung (GewO)
      Stehendes Gewerbe
        Erfordernis besonderer Überwachung oder Genehmigung
          B. Gewerbetreibende, die einer besonderen Genehmigung bedürfen
            § 34a V (Bewachungsgewerbe)

Rechtsberatung

  • Rechtsberatung Online zu § 34 StGB und Ihren weiteren Fragen bei advo24, der virtuellen Anwaltskanzlei mit kostenloser Gebührenanfrage.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht