Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   2. Abschnitt - Die Tat (§§ 13 - 37)   
   4. Titel - Notwehr und Notstand (§§ 32 - 35)   
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Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.

(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.

Rechtsprechung zu § 35 StGB

Rechtsprechungsübersichten:Redaktionell ausgewählte Entscheidungen:
  • BGH, Freitodbegleiter, 7.2.01 (NJW 2001, 1802) 
    § 29 I Nr. 1 BtMG, §§ 34, 35 StGB, keine Rechtfertigung oder Entschuldigung der unerlaubten Einfuhr von Rauschgift zum Zwecke der (straflosen) Sterbehilfe;
    § 30 I Nr. 3 BtMG, keine "leichtfertige" Todesverursachung bei freiwilligem Selbstmord eines unheilbaren Kranken;
    Einzelfall einer Anwendung von § 59 StGB durch das Revisionsgericht, zu den Voraussetzungen des § 55 StGB (hier bejaht)

  • BGH, Tötung eines DDR-Grenzsoldaten, 5.7.00 (NJW 2000, 3079)
    § 211 StGB, doppelte Strafminderung nach §§ 17 Satz 2, 35 I 2 StGB;
    (Hinweis: Verfassungsbeschwerde gegen diese Entscheidung erfolglos: «Tötung eines DDR-Grenzsoldaten (BVerfG)»)

  • BGH, Schlafzimmereindringling, 15.5.79 (NJW 1979, 2053)
    §§ 34, 35 StGB, Dauergefahr

  • BGH, Aussagenotstand, 5.3.54 (BGHSt 5, 371)
    §§ 153 f, 35 I, II, Dauergefahr, "nicht anders abwendbar"

  • OGH britisch besetzte Zone Deutschlands, Tötung von Geisteskranken - Hitlererlaß, 5.3.49 (OGHSt 1, 335)
    §§ 34, 35, übergesetzlicher Notstand

Literatur im Internet zu § 35 StGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 35 StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            § 11 I Nr. 1 (Personen- und Sachbegriffe) (zu § 35 I 1)
            § 11 I Nr. 5 (Personen- und Sachbegriffe) (zu § 35 I)
        Die Tat
          Grundlagen der Strafbarkeit
            § 16 (Irrtum über Tatumstände) (zu § 35 II)
     
      Besonderer Teil
        Falsche uneidliche Aussage und Meineid
          § 157 (Aussagenotstand)

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