Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
| 1. | entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht, | |
| 2. | entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder | |
| 3. | die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. |
Hinweis der Redaktion:Beachte Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3.12.1985 - 1 BvL 15/84:
§ 353d Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die in dieser Bestimmung unter Strafe gestellte wörtliche öffentliche Mitteilung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke ohne oder gegen den Willen des von der Berichterstattung Betroffenen erfolgt ist.
Rechtsprechung zu § 353d StGB
36 Entscheidungen zu § 353d StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer ...
- LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann"
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßigkeit von § 353d Nr. ...
- OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
StGB § 353 d Nr. 3
- AG Weinheim, 20.12.1993 - 5 Ds 29/93
GG Art. 5 Abs. 1 S. 1; StGB § 86 Abs. 1 Nr. 4, § 86a Abs. 1 Nr. ...
- OLG Düsseldorf, 08.06.2011 - U (Kart) 2/11
Deutsche Telekom AG zur Zahlung von 41 Millionen verurteilt
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 3/10
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters ...
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 9/06
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters ...
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 1/06
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Literatur im Internet zu § 353d StGB
- Strafjustiz und Medien - mediale Öffentlichkeit oder "justizielle Schweigepflicht" im Ermittlungsverfahren? von RA Dr. Christian-Alexander Neuling, Hamburg (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
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Querverweise
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 174 (zu § 353d Nr. 1, 2)