Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
| 1. | entgegen einem gesetzlichen Verbot über eine Gerichtsverhandlung, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen war, oder über den Inhalt eines die Sache betreffenden amtlichen Schriftstücks öffentlich eine Mitteilung macht, | |
| 2. | entgegen einer vom Gericht auf Grund eines Gesetzes auferlegten Schweigepflicht Tatsachen unbefugt offenbart, die durch eine nichtöffentliche Gerichtsverhandlung oder durch ein die Sache betreffendes amtliches Schriftstück zu seiner Kenntnis gelangt sind, oder | |
| 3. | die Anklageschrift oder andere amtliche Schriftstücke eines Strafverfahrens, eines Bußgeldverfahrens oder eines Disziplinarverfahrens, ganz oder in wesentlichen Teilen, im Wortlaut öffentlich mitteilt, bevor sie in öffentlicher Verhandlung erörtert worden sind oder das Verfahren abgeschlossen ist. |
Hinweis der Redaktion:Beachte Entscheidungsformel des Beschlusses des Bundesverfassungsgerichts vom 3.12.1985 - 1 BvL 15/84:
§ 353d Nummer 3 des Strafgesetzbuches (StGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Januar 1975 (Bundesgesetzbl. I S. 1) ist mit dem Grundgesetz vereinbar, soweit die in dieser Bestimmung unter Strafe gestellte wörtliche öffentliche Mitteilung der Anklageschrift oder anderer amtlicher Schriftstücke ohne oder gegen den Willen des von der Berichterstattung Betroffenen erfolgt ist.
Rechtsprechung zu § 353d StGB
32 Entscheidungen zu § 353d StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 03.12.1985 - 1 BvL 15/84
Veröffentlichungen "im Wortlaut" - Zur Verfassungsmäßig von § 353d Nr. 3 ...
- LG Köln, 12.05.2010 - 28 O 175/10
Zur Zulässigkeit der Berichterstattung im Fall "Kachelmann"
- OLG Hamburg, 31.01.1990 - 1 Ss 93/89
- OLG Celle, 25.08.2010 - 31 Ss 30/10
Strafbarkeit bei Internet-Veröffentlichung: Veröffentlichung des Videos einer ...
- AG Weinheim, 20.12.1993 - 5 Ds 29/93
- BGH, 19.11.2008 - VIII ZR 138/07
Immobilien - Kontrolle des Gaspreises nach Tariferhöhung des Gasversorgers
- BVerfG, 17.07.1984 - 2 BvE 11/83
Flick-Untersuchungsausschuß
- BGH, 08.07.2009 - VIII ZR 314/07
Verfahrensrecht - Entbehrlichkeit der Beweiserhebung bei Privatgutachten
- OLG Stuttgart, 08.12.2003 - 4 Ss 469/03
Verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen: Bekanntgabe von Teilen einer ...
- OLG Düsseldorf, 04.03.2011 - U (Kart) 3/10
Zulässige Höhe der Kosten für die Überlassung von Teilnehmerdaten eines Anbieters ...
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Literatur im Internet zu § 353d StGB
- Strafjustiz und Medien - mediale Öffentlichkeit oder "justizielle Schweigepflicht" im Ermittlungsverfahren? von RA Dr. Christian-Alexander Neuling, Hamburg (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
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Querverweise
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Öffentlichkeit und Sitzungspolizei
- § 174 (zu § 353d Nr. 1, 2)
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