Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a)   
   1. Titel - Strafen (§§ 38 - 45b)   
   Nebenfolgen (§§ 45 - 45b)   
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Textdarstellung

  

§ 45
Verlust der Amtsfähigkeit, der Wählbarkeit und des Stimmrechts

(1) Wer wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr verurteilt wird, verliert für die Dauer von fünf Jahren die Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden und Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen.

(2) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren die in Absatz 1 bezeichneten Fähigkeiten aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

(3) Mit dem Verlust der Fähigkeit, öffentliche Ämter zu bekleiden, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat.

(4) Mit dem Verlust der Fähigkeit, Rechte aus öffentlichen Wahlen zu erlangen, verliert der Verurteilte zugleich die entsprechenden Rechtsstellungen und Rechte, die er innehat, soweit das Gesetz nichts anderes bestimmt.

(5) Das Gericht kann dem Verurteilten für die Dauer von zwei bis zu fünf Jahren das Recht, in öffentlichen Angelegenheiten zu wählen oder zu stimmen, aberkennen, soweit das Gesetz es besonders vorsieht.

Vorherige Gesetzesfassungen

Rechtsprechung zu § 45 StGB

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Querverweise

Auf § 45 StGB verweisen folgende Vorschriften:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Strafen
            Nebenfolgen
              § 45b (Wiederverleihung von Fähigkeiten und Rechten)
     
      Besonderer Teil
        Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
          Gemeinsame Vorschriften
            § 92a (Nebenfolgen)
        Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
          § 101 (Nebenfolgen)
        Straftaten gegen ausländische Staaten
          § 102 (Angriff gegen Organe und Vertreter ausländischer Staaten)
        Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
          § 108c (Nebenfolgen)
        Straftaten gegen die Landesverteidigung
          § 109i (Nebenfolgen)
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 129a (Bildung terroristischer Vereinigungen)
        Betrug und Untreue
          § 264 (Subventionsbetrug)
        Straftaten im Amt
          § 358 (Nebenfolgen)
    Jugendgerichtsgesetz (JGG) 
      Jugendliche
        1. Hauptstück - Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
          Allgemeine Vorschriften
            § 6 (Nebenfolgen)
     
      Heranwachsende
        Anwendung des sachlichen Strafrechts
          § 106 (Milderung des allgemeinen Strafrechts für Heranwachsende; Sicherungsverwahrung)
    Abgabenordnung (AO) 
      Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
        Strafvorschriften
          § 375 (Nebenfolgen)

Redaktionelle Querverweise zu § 45 StGB:

    Strafgesetzbuch (StGB) 
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Sprachgebrauch
            § 12 I (Verbrechen und Vergehen) (zu § 45 I)
     
      Besonderer Teil
        Straftaten gegen Verfassungsorgane sowie bei Wahlen und Abstimmungen
          § 108e (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern)
    Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) 
      Betriebsrat, Betriebsversammlung, Gesamt- und Konzernbetriebsrat
        Zusammensetzung und Wahl des Betriebsrats
          § 8 I 3 (Wählbarkeit) (zu §§ 45 ff)
    Gemeindeordnung (GemO) 
      Wesen und Aufgaben der Gemeinde
        Einwohner und Bürger
          § 14 II Nr. 1 (Wahlrecht) (zu §§ 45 ff)
     
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        Gemeinderat
          § 28 II Nr. 2 (Wählbarkeit) (zu §§ 45 ff)
        Bürgermeister
          § 46 II Nr. 2 (Wählbarkeit, Hinderungsgründe) (zu §§ 45 ff)
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