Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.
(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:
die Beweggründe und die Ziele des Täters,
die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,
das Maß der Pflichtwidrigkeit,
die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,
das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie
sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.
(3) Umstände, die schon Merkmale des gesetzlichen Tatbestandes sind, dürfen nicht berücksichtigt werden.
Rechtsprechung zu § 46 StGB
- 135 Entscheidungen zu § 46 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 808 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 46 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Auf die Motorhaube gelegt, 23.4.02
§ 240 StGB, enge Auslegung des Gewaltbegriffs auch außerhalb von Sitzblockade-Fällen;
§ 46 StGB, Verteidigungsverhalten, mit dem die eigene Tat in ein milderes Licht gerückt wird, darf nicht strafschärfend gewürdigt werden
- BGH, lebenslange Freiheitsstrafe für 90-jährigen ehemaligen KZ-Aufseher, 21.2.02
§ 211 StGB, § 46 ff StGB, hier "keine außergewöhnlichen Umstände", die ausnahmsweise von der zwingenden Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe abzusehen gebieten
- BGH, Führungsposition in Raubesbande, 20.9.00 (BGHSt 46, 138)
§§ 250 I Nr. 2, 25 II, mittäterschaftlicher bandenmäßig begangener Raub auch ohne unmittelbarer Tatortbeitrag;
§ 46, Tragen von Masken als strafschärfender Gesichtspunkt, gerechtes Verhältnis der Strafen für Mittäter;
§ 54, vertretbare geringe Erhöhung der Einsatzstrafe bei engem zeitlichem, sachlichem und situativem Zusammenhang, Begründungsanforderungen
- BGH, Finanzierungsbestätigung, 30.8.00 (NStZ 2001, 161)
§ 249 StPO, Urkunden, auf deren Wortlaut es ankommt, dürfen nicht allein durch Vorhalt eingeführt werden;
§ 46 II StGB, berufliche Stellung
- BGH, Betrugsgelder auf Notaranderkonto, 14.7.00
§§ 263, 27 StGB, Beihilfe zum Betrug, wenn Tätigkeit des Notars keine berufstypische, neutrale Handlung mehr ist;
§§ 263, 46 II StGB, Bestimmung des Schadensumfangs;
§ 70 StGB, Berufsverbot als Rechtsanwalt wegen Taten als Notar, § 23 BNotO;
§ 258 II StPO, kein Wiedereintritt in die Verhandlung, wenn Verfahren lediglich zur gleichzeitigen Urteilsverkündung verbunden werden
- BGH, hartnäckiges Abstreiten, 2.5.00
§ 46 StGB, Leugnen der Tat ist kein zulässiger Anknüpfungspunkt für Strafschärfung
- BGH, grausames "Entsorgen" der Leiche, 12.1.00
§ 46 StGB, ausnahmsweise strafschärfende Berücksichtigung der Beseitigung von Tatspuren
- BGH, 2 Jahre Nichtbearbeitung durch Generalstaatsanwalt, 23.11.99
§ 347 StPO, Art. 6 MRK, rechtsstaatswidrige Verfahrensverzögerung führt zur Strafmilderung, § 46 StGB
- BGH, Geschäftsführer Diakonieverein, 18.11.99 (NStZ 2000, 205)
§ 46a StGB ist anwendbar auch dann, wenn das Opfer eine juristische Person ist;
"Täter-Opfer-Ausgleich" (§ 46a Nr. 1 StGB) betrifft den Ausgleich immaterieller Folgen und setzt kommunikativen Prozeß voraus;
für § 46a Nr. 2 StGB reicht einfacher Schadenersatz nicht aus;
§§ 266, 46 StGB, Umstand der persönlichen Bereicherung darf bei der Untreue strafschärfend berücksichtigt werden
- BGH, Verleitung zur Verschaffung von 1 kg Kokain, 18.11.99 (BGHSt 45, 321)
V-Person als polizeilicher Lockspitzel (hier: hartnäckiges weiteres Anwerben eines nicht Tatgeneigten trotz mehrmaliger Ablehnungen):
kein Verfahrenshindernis, trotz Verstoßes gegen Art. 6 MRK reicht "Strafzumessungslösung" aus (§ 46 StGB, Annahme eines minderschweren Falles nach § 29a II BtMG, Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB, Möglichkeit einer Einstellung nach §§ 153, 153a StPO)
- BGH, Entschuldigungsschreiben an Bankangestellte, 8.9.99 (NStZ 1999, 610)
§ 46a Nr. 1 StGB, Anforderungen an den Täter-Opfer-Ausgleich;
für § 46a Nr. 2 StGB reicht einfacher Schadenersatz nicht aus;
§ 250 III StGB, Prüfung eines minder schweren Falles bei Zusammentreffen von allgemeinen und "vertypten" Milderungsgründen (hier § 46a StGB);
§ 46 StGB, Unzulässigkeit der Verhängung einer niedrigeren als der "an sich" verwirkten Strafe, wenn dies geschieht, um sie gem. § 56 StGB zur Bewährung aussetzen zu können
- BGH, Verständigung im Strafverfahren III, 28.8.97 (BGHSt 43, 195)
§ 46 StGB, Art. 20 III GG, § 261 StPO, Zusage einer Strafobergrenze im Falle eines glaubhaften Geständnisses ist zulässig, nicht jedoch einer festen Strafe, Grundsatz der Öffentlichkeit (§ 169 GVG) muß auch hinsichtlich der Verständigung eingehalten werden, § 273 I StPO, Absprache muß im Protokoll festgehalten werden, § 302 StPO, Rechtsmittelverzicht darf nicht Gegenstand der Absprache sein
- BGH, Umtausch von Lösegeld, 21.6.95 (NStZ 1995, 500)
§§ 264, 266 StPO, prozessualer Tatbegriff: "geschichtliche Vorgänge", Maßgeblichkeit des Anklagesatzes ("Verfolgungswille" der Staatsanwaltschaft);
§ 261 StGB aF, Postpendenzfeststellung bei ungeklärter Beteiligung an der Vortat (Hinweis: nunmehr überholt durch den Wegfall des Tatbestandsmerkmals "Tat eines anderen" in Abs. 1 und Einfügung des Satz 2 in Abs. 9 durch Gesetz vom 4.5.98);
§ 261 StGB, § 46 StGB, Ausschöpfung der Höchststrafe bei Kenntnis des Täters von der "besonders widerwärtigen Vortat" trotz Vorliegens von strafmildernden Umständen;
Teilfreispruch erforderlich, wenn (im Rahmen einer Tat im prozessualen Sinne) eine von zwei Taten im materiellen Sinne (§ 53 StGB) nicht erwiesen ist
- BGH, Deckert, 15.12.94 (NJW 1995, 340)
- BGH, Mißbrauch der 16jährigen Tochter, 9.11.93 (NJW 1994, 1078)
§ 174 I Nr. 3, die konkreten Umstände eines Abhängigkeitsverhältnisses können ohne Verstoß gegen § 46 III bei der Strafzumessung berücksichtigt werden
- BGH, Auswahl Psychiater oder Psychologe, 21.4.87 (BGHSt 34, 355)
zur Auslegung des § 244 IV 2 StPO bei Fachgebietsüberschneidungen;
§ 46 StGB, Strafzumessung in Fällen "mittlerer Art" bei Strafrahmenverschiebungen
- BGH, 25 kg Haschisch unter Polizeiaufsicht, 25.4.85 (NStZ 1985, 415)
§ 46, Einzelfall einer zu hohen Strafe, kein gerechter Schuldausgleich, Aufhebung durch das Revisionsgericht, § 337 StPO
- BGH, "krimineller Journalismus", 20.8.82 (NStZ 1983, 20)
§ 46 StGB, strafschärfende Mitberücksichtigung einer Tat, von deren Verfolgung nach § 154 I StPO abgesehen wurde, nur nach Hinweis in der Hauptverhandlung
- BGH, Bundesbankbeamte, 17.9.80 (BGHSt 29, 319)
§§ 242, 243 StGB, besonders schwerer Fall ohne Erfüllung eines Regelbeispiels, § 46 StGB, Strafzumessung, gerechter Schuldausgleich, Bewährung, § 56 II StGB
- BVerfG, Bagatelldelikte, 17.1.79 (BVerfGE 50, 205)
Strafbarkeit eines Diebstahls geringwertiger Sachen (§§ 242, 248a StGB) ist ("offensichtlich", § 24 BVerfGG) mit dem Grundgesetz vereinbar, Gesetzgeber ist nicht zur Einstufung als Ordnungswidrigkeit verpflichtet;
Art. 1 I, 20 III GG, § 46 I StGB, strafrechtlicher Schuldgrundsatz hat Verfassungsrang
Literatur im Internet zu § 46 StGB
- Die Unsinnigkeit von Strafzumessungstabellen von RA Dr. Ingo Minoggio, FA Steuerrecht und Strafrecht, Hamm (Aufsatz)
über hrr-strafrecht.de
- Strafzumessung im deutsch-französischen Vergleich
von Susanne Müller
über www.mpicc.de - § 46 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Bundeszentralregistergesetz (BZRG)
- § 51 I (zu § 46 II)
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