Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
(1) Eine Freiheitsstrafe unter sechs Monaten verhängt das Gericht nur, wenn besondere Umstände, die in der Tat oder der Persönlichkeit des Täters liegen, die Verhängung einer Freiheitsstrafe zur Einwirkung auf den Täter oder zur Verteidigung der Rechtsordnung unerläßlich machen.
(2) 1Droht das Gesetz keine Geldstrafe an und kommt eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder darüber nicht in Betracht, so verhängt das Gericht eine Geldstrafe, wenn nicht die Verhängung einer Freiheitsstrafe nach Absatz 1 unerläßlich ist. 2Droht das Gesetz ein erhöhtes Mindestmaß der Freiheitsstrafe an, so bestimmt sich das Mindestmaß der Geldstrafe in den Fällen des Satzes 1 nach dem Mindestmaß der angedrohten Freiheitsstrafe; dabei entsprechen dreißig Tagessätze einem Monat Freiheitsstrafe.
Ausgleich, Schadens-
wiedergutmachung § 46bHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48(weggefallen) § 49Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51Anrechnung
Rechtsprechung zu § 47 StGB
1.385 Entscheidungen zu § 47 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 12.12.2023 - 1 StR 16/23
Strafzumessung - Unbestraftheit
- OLG Hamburg, 24.10.2019 - 9 Rev 23/19
Diebstahl: Strafzumessung und Voraussetzungen für die Verhängung einer kurzen ...
- BGH, 19.09.2023 - 6 StR 398/23
Festsetzung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten aus generalpräventiven ...
- BGH, 01.11.2023 - 6 StR 450/23
Revision des Schuldspruchs hinsichtlich der Teteinheitlichkeit in einem Verfahren ...
- KG, 22.05.2017 - 161 Ss 44/17
Voraussetzungen der Verhängung einer kurzen Freiheitsstrafe
- BGH, 25.10.2023 - 2 StR 285/23
Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern; Beruhen mehrerer Tatvorwürfe auf den ...
- VG Düsseldorf, 23.09.2019 - 35 K 3745/19
Entfernung eines Polizeibeamten aus dem Beamtenverhältnis, Reichsbürgerbewegung
- BayObLG, 15.08.2023 - 204 StRR 292/23
Abwägung zwischen Meinungsfreiheit und Persönlichkeitsrecht bei Beleidigungen
- KG, 25.09.2023 - 2 ORs 28/23
Nachträgliche Gesamtstrafenbildung; Berücksichtigung des Gesamtstrafübels bei ...
- BGH, 10.06.2020 - 3 StR 135/20
Verhängung einer Freiheitsstrafe unter sechs Monaten; nachträgliche ...
§ 47 StGB in Nachschlagewerken
- § 47 StGB wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Kurze Freiheitsstrafe
Querverweise
Auf § 47 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 267 (Urteilsgründe)
Redaktionelle Querverweise zu § 47 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe
- § 59 (Voraussetzungen der Verwarnung mit Strafvorbehalt) (zu § 47 II)