Strafgesetzbuch
Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
2. Titel - Strafbemessung (§§ 46 - 51) |
(1) 1Hat der Verurteilte aus Anlaß einer Tat, die Gegenstand des Verfahrens ist oder gewesen ist, Untersuchungshaft oder eine andere Freiheitsentziehung erlitten, so wird sie auf zeitige Freiheitsstrafe und auf Geldstrafe angerechnet. 2Das Gericht kann jedoch anordnen, daß die Anrechnung ganz oder zum Teil unterbleibt, wenn sie im Hinblick auf das Verhalten des Verurteilten nach der Tat nicht gerechtfertigt ist.
(2) Wird eine rechtskräftig verhängte Strafe in einem späteren Verfahren durch eine andere Strafe ersetzt, so wird auf diese die frühere Strafe angerechnet, soweit sie vollstreckt oder durch Anrechnung erledigt ist.
(3) 1Ist der Verurteilte wegen derselben Tat im Ausland bestraft worden, so wird auf die neue Strafe die ausländische angerechnet, soweit sie vollstreckt ist. 2Für eine andere im Ausland erlittene Freiheitsentziehung gilt Absatz 1 entsprechend.
(4) 1Bei der Anrechnung von Geldstrafe oder auf Geldstrafe entspricht ein Tag Freiheitsentziehung einem Tagessatz. 2Wird eine ausländische Strafe oder Freiheitsentziehung angerechnet, so bestimmt das Gericht den Maßstab nach seinem Ermessen.
(5) 1Für die Anrechnung der Dauer einer vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis (§ 111a der Strafprozeßordnung) auf das Fahrverbot nach § 44 gilt Absatz 1 entsprechend. 2In diesem Sinne steht der vorläufigen Entziehung der Fahrerlaubnis die Verwahrung, Sicherstellung oder Beschlagnahme des Führerscheins (§ 94 der Strafprozeßordnung) gleich.
Ausgleich, Schadens-
wiedergutmachung § 46bHilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten § 47Kurze Freiheitsstrafe nur in Ausnahmefällen § 48(weggefallen) § 49Besondere gesetzliche Milderungsgründe § 50Zusammentreffen von Milderungsgründen § 51Anrechnung
Rechtsprechung zu § 51 StGB
1.451 Entscheidungen zu § 51 StGB in unserer Datenbank:
- BGH, 07.02.2024 - 6 StR 348/23
- BGH, 11.01.2024 - 3 StR 280/23
- BGH, 01.07.2021 - 3 StR 473/20
Urteil gegen IS-Heimkehrerin im Ausspruch über die Anrechnung ausländischer ...
- OLG Bremen, 03.01.2024 - 1 VAs 3/23
- OLG Köln, 15.12.2023 - 2 Ws 617/23
Überhaft, Untersuchungshaft, Strafzeitberechnung, Vollstreckungsreihenfolge, ...
- BGH, 19.10.2023 - StB 63/23
Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland (hier: Vereinigung ...
- BGH, 19.10.2023 - StB 64/23
- BGH, 05.11.2014 - 1 StR 299/14
Härtefallausgleich für bereits vollstrecke Haftstrafen (Voraussetzungen: ...
- BGH, 09.01.2020 - 4 StR 580/19
Anrechnung (im Ausland vollstreckte Strafe; im Ausland erlittene ...
- BGH, 05.08.2020 - 3 StR 231/20
Anrechnung von im Ausland erlittener Abschiebehaft (Grundsatz der ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 51 StGB:
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafaussetzung zur Bewährung
- § 56 IV 2 (Strafaussetzung)
- Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
- § 5 I Nr. 1 (Ausschluß der Entschädigung) (zu § 51 I 2)