Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 3. Titel - Strafbemessung bei mehreren Gesetzesverletzungen (§§ 52 - 55) |
(1) Ist eine der Einzelstrafen eine lebenslange Freiheitsstrafe, so wird als Gesamtstrafe auf lebenslange Freiheitsstrafe erkannt. In allen übrigen Fällen wird die Gesamtstrafe durch Erhöhung der verwirkten höchsten Strafe, bei Strafen verschiedener Art durch Erhöhung der ihrer Art nach schwersten Strafe gebildet. Dabei werden die Person des Täters und die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.
(2) Die Gesamtstrafe darf die Summe der Einzelstrafen nicht erreichen. Sie darf bei zeitigen Freiheitsstrafen fünfzehn Jahre, bei Vermögensstrafen den Wert des Vermögens des Täters und bei Geldstrafe siebenhundertzwanzig Tagessätze nicht übersteigen; § 43a Abs. 1 Satz 3 gilt entsprechend.
(3) Ist eine Gesamtstrafe aus Freiheits- und Geldstrafe zu bilden, so entspricht bei der Bestimmung der Summe der Einzelstrafen ein Tagessatz einem Tag Freiheitsstrafe.
Rechtsprechung zu § 54 StGB
881 Entscheidungen zu § 54 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 13.02.2013 - 2 StR 542/12
Beweiswürdigung; Strafaussetzung zur Bewährung aus besonderen Umständen ...
- BGH, 28.02.2013 - 4 StR 537/12
Bildung einer Gesamtstrafe (revisionsrechtliche Überprüfung); Verständigung ...
- BGH, 25.08.2010 - 1 StR 410/10
Gesamtstrafenbildung (starke Erhöhung der Einsatzstrafe; Begründung; Rechtsfehler ...
- BGH, 05.08.2009 - 5 StR 294/09
Gesamtstrafenbildung (rechtsfehlerhafte Orientierung an der Summe der ...
- BGH, 21.10.2009 - 2 StR 377/09
Rechtsfehlerhafte Bildung der Gesamtstrafe nach Bruchteilen der ...
- BGH, 10.06.2009 - 2 StR 386/08
Einschränkung des Härteausgleichs bei der Gesamtstrafenbildung in Fällen ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
Anfrage zum Härteausgleich in Fällen, in denen eine nachträgliche ...
- BGH, 29.10.2008 - 2 StR 386/08
- BGH, 20.01.2010 - 2 StR 403/09
Härteausgleich durch Vollstreckungslösung bei der Verhängung lebenslanger ...
- BGH, 16.01.2004 - 2 StR 515/03
Bildung der Gesamtstrafe (Summe der Einzelstrafen); Beschlussentscheidung nach ...
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Literatur im Internet zu § 54 StGB
- Die Konkurrenz der Regeln zur Gesamtstrafenbildung
von RA PD Dr. Endrik Wilhelm, Dresden (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2007, 82
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Rechtsmittel
- Revision
- § 354