Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 4. Titel - Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 - 58) |
(1) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von nicht mehr als einem Jahr setzt das Gericht die Vollstreckung der Strafe zur Bewährung aus, wenn zu erwarten ist, daß der Verurteilte sich schon die Verurteilung zur Warnung dienen lassen und künftig auch ohne die Einwirkung des Strafvollzugs keine Straftaten mehr begehen wird. Dabei sind namentlich die Persönlichkeit des Verurteilten, sein Vorleben, die Umstände seiner Tat, sein Verhalten nach der Tat, seine Lebensverhältnisse und die Wirkungen zu berücksichtigen, die von der Aussetzung für ihn zu erwarten sind.
(2) Das Gericht kann unter den Voraussetzungen des Absatzes 1 auch die Vollstreckung einer höheren Freiheitsstrafe, die zwei Jahre nicht übersteigt, zur Bewährung aussetzen, wenn nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Verurteilten besondere Umstände vorliegen. Bei der Entscheidung ist namentlich auch das Bemühen des Verurteilten, den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, zu berücksichtigen.
(3) Bei der Verurteilung zu Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten wird die Vollstreckung nicht ausgesetzt, wenn die Verteidigung der Rechtsordnung sie gebietet.
(4) Die Strafaussetzung kann nicht auf einen Teil der Strafe beschränkt werden. Sie wird durch eine Anrechnung von Untersuchungshaft oder einer anderen Freiheitsentziehung nicht ausgeschlossen.
Rechtsprechung zu § 56 StGB
1.384 Entscheidungen zu § 56 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 30.04.2009 - 2 StR 112/09
Aussetzung der Freiheitsstrafe zur Bewährung (besondere Umstände: überspannte ...
- BayObLG, 03.07.2003 - 5St RR 95/03
Mindestinhalt einer Gesamtwürdigung im Sinne von § 56 Abs. 1 Satz 2 bzw. ...
- BGH, 22.10.1980 - 3 StR 376/80
- BGH, 06.09.1985 - 3 StR 185/85
- BGH, 18.08.2009 - 5 StR 257/09
Strafaussetzung zur Bewährung (besondere Umstände; ganz überwiegend verbüßte ...
- BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00
Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose; ...
- BGH, 27.02.2002 - 2 StR 27/02
Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Strafaussetzung zur Bewährung (besondere ...
- KG, 27.06.2001 - 1 Ss 13/99
- BGH, 09.07.2003 - 2 StR 125/03
Strafaussetzung zur Bewährung (Prognosezeitpunkt bei nachträglicher ...
- OLG Hamm, 05.04.2005 - 1 Ss 79/05
Strafaussetzung zur Bewährung; günstige Sozialprognose; besondere Umstände
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Literatur im Internet zu § 56 StGB
- § 56 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Bewährung (Deutschland)
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Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung
- § 51 (Anrechnung) (zu § 56 IV 2)
- Besonderer Teil
- Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
- § 183 III (Exhibitionistische Handlungen)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung
- § 21 (Strafaussetzung)
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