Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 4. Titel - Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 - 58) |
(1) Das Gericht kann dem Verurteilten Auflagen erteilen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen. Dabei dürfen an den Verurteilten keine unzumutbaren Anforderungen gestellt werden.
(2) Das Gericht kann dem Verurteilten auferlegen,
| 1. | nach Kräften den durch die Tat verursachten Schaden wiedergutzumachen, | |
| 2. | einen Geldbetrag zugunsten einer gemeinnützigen Einrichtung zu zahlen, wenn dies im Hinblick auf die Tat und die Persönlichkeit des Täters angebracht ist, | |
| 3. | sonst gemeinnützige Leistungen zu erbringen oder | |
| 4. | einen Geldbetrag zugunsten der Staatskasse zu zahlen. |
Eine Auflage nach Satz 1 Nr. 2 bis 4 soll das Gericht nur erteilen, soweit die Erfüllung der Auflage einer Wiedergutmachung des Schadens nicht entgegensteht.
(3) Erbietet sich der Verurteilte zu angemessenen Leistungen, die der Genugtuung für das begangene Unrecht dienen, so sieht das Gericht in der Regel von Auflagen vorläufig ab, wenn die Erfüllung des Anerbietens zu erwarten ist.
Rechtsprechung zu § 56b StGB
198 Entscheidungen zu § 56b StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BFH, 15.01.2009 - VI R 37/06
Bewährungsauflagen zur Wiedergutmachung des durch die Tat verursachten Schadens ...
Zum selben Verfahren:
- FG München, 18.10.2005 - 13 K 1078/03
Werbungskostenabzug für Auflage zur Schadenswiedergutachtung bei Verurteilung ...
- FG München, 18.10.2005 - 13 K 1078/03
- BVerfG, 24.09.2011 - 2 BvR 1165/11
Recht auf Freiheit der Person; Strafaussetzung zur Bewährung (Widerruf); ...
- BVerfG, 09.08.2011 - 2 BvR 507/11
Strafaussetzung zur Bewährung (Geldauflage: allgemeine Handlungsfreiheit, ...
- OLG Köln, 08.03.2005 - 2 Ws 60/05
Steuerstrafverfahren - Auswahl der Begünstigten einer Bewährungsauflage durch das ...
- OLG Nürnberg, 07.12.2006 - 2 St OLG Ss 270/06
- KG, 17.06.2005 - 1 AR 951/04
Bewährungsbeschluss: Erteilung ergänzender Auflagen und Weisungen durch das ...
- BGH, 19.06.2012 - 4 StR 106/12
Erörterungsmangel zur Entscheidung über die Anrechnung von Leistungen des ...
- BVerfG, 07.03.2005 - 2 BvR 2207/04
Rechtstaatsprinzip; Verschlechterungsverbot; keine unzulässige Doppelbestrafung ...
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Literatur im Internet zu § 56b StGB
- § 56b StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453b