Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 4. Titel - Strafaussetzung zur Bewährung (§§ 56 - 58) |
(1) Das Gericht unterstellt die verurteilte Person für die Dauer oder einen Teil der Bewährungszeit der Aufsicht und Leitung einer Bewährungshelferin oder eines Bewährungshelfers, wenn dies angezeigt ist, um sie von Straftaten abzuhalten.
(2) Eine Weisung nach Absatz 1 erteilt das Gericht in der Regel, wenn es eine Freiheitsstrafe von mehr als neun Monaten aussetzt und die verurteilte Person noch nicht 27 Jahre alt ist.
(3) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer steht der verurteilten Person helfend und betreuend zur Seite. Sie oder er überwacht im Einvernehmen mit dem Gericht die Erfüllung der Auflagen und Weisungen sowie der Anerbieten und Zusagen und berichtet über die Lebensführung der verurteilten Person in Zeitabständen, die das Gericht bestimmt. Gröbliche oder beharrliche Verstöße gegen Auflagen, Weisungen, Anerbieten oder Zusagen teilt die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer dem Gericht mit.
(4) Die Bewährungshelferin oder der Bewährungshelfer wird vom Gericht bestellt. Es kann der Bewährungshelferin oder dem Bewährungshelfer für die Tätigkeit nach Absatz 3 Anweisungen erteilen.
(5) Die Tätigkeit der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers wird haupt- oder ehrenamtlich ausgeübt.
Rechtsprechung zu § 56d StGB
74 Entscheidungen zu § 56d StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 05.03.2008 - 2 ARs 24/08
Namentliche Bestimmung des Bewährungshelfers (Zuständigkeit); Belehrung des ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 05.03.2008 - 2 AR 16/08
BtMG § 35 Abs. 1, § 36 Abs. 1 Satz 3, § 36 Abs. 5 Satz 1, § ...
- BGH, 05.03.2008 - 2 AR 16/08
- BGH, 05.03.2003 - 2 ARs 50/03
Zuständigkeit für Nebenentscheidungen zur Aussetzung der Rechtsfreiheitsstrafe ...
- BGH, 05.03.2003 - 2 AR 26/03
- BAG, 27.04.1994 - 5 AZR 187/93
Abmahnung: Anspruch auf Entfernung aus der Personalakte
- OLG München, 20.01.1993 - 1 Ws 8/93
EuAlÜbk Art. 14 Abs. 1b; IRG § 11 Abs. 3; StGB § 57 Abs. 1, § ...
- KG, 13.04.2005 - 1 AR 319/05
Strafprozessrecht: Inhaltliche Ausgestaltung einer Bewährungsauflage
- VGH Baden-Württemberg, 22.01.2013 - 4 S 2968/11
- OLG Köln, 30.04.1991 - 2 Ws 166/91
StGB § 56d Abs. 1, Abs. 4 S. 1; StPO § 453 Abs. 1, § 462a Abs. ...
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
Freshfields Bruckhaus Deringer
26.09.2012
Forensisch-Psychologische Praxis N. Fischer
27.09.2012
GfR Aktiengesellschaft
27.09.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafaussetzung zur Bewährung
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Berufsverbot
- § 70a (Aussetzung des Berufsverbots)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 268a
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 453
- Landesgesetz über die Bewährungs- und Gerichtshilfe sowie über die Sozialarbeit im Justizvollzug (LBGS)
- Erster Abschnitt
- §§ 1 ff (Geltungsbereich)