Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 5. Titel - Verwarnung mit Strafvorbehalt; Absehen von Strafe (§§ 59 - 60) |
(1) Hat jemand Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen verwirkt, so kann das Gericht ihn neben dem Schuldspruch verwarnen, die Strafe bestimmen und die Verurteilung zu dieser Strafe vorbehalten, wenn
| 1. | zu erwarten ist, daß der Täter künftig auch ohne Verurteilung zu Strafe keine Straftaten mehr begehen wird, | |
| 2. | nach der Gesamtwürdigung von Tat und Persönlichkeit des Täters besondere Umstände vorliegen, die eine Verhängung von Strafe entbehrlich machen, und | |
| 3. | die Verteidigung der Rechtsordnung die Verurteilung zu Strafe nicht gebietet. |
§ 56 Abs. 1 Satz 2 gilt entsprechend.
(2) Neben der Verwarnung kann auf Verfall, Einziehung oder Unbrauchbarmachung erkannt werden. Neben Maßregeln der Besserung und Sicherung ist die Verwarnung mit Strafvorbehalt nicht zulässig.
Rechtsprechung zu § 59 StGB
Rechtsprechungsübersichten:
- 9 Entscheidungen zu § 59 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 7 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 59 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, Freitodbegleiter, 7.2.01 (NJW 2001, 1802)
§ 29 I Nr. 1 BtMG, §§ 34, 35 StGB, keine Rechtfertigung oder Entschuldigung der unerlaubten Einfuhr von Rauschgift zum Zwecke der (straflosen) Sterbehilfe;
§ 30 I Nr. 3 BtMG, keine "leichtfertige" Todesverursachung bei freiwilligem Selbstmord eines unheilbaren Kranken;
Einzelfall einer Anwendung von § 59 StGB durch das Revisionsgericht, zu den Voraussetzungen des § 55 StGB (hier bejaht)
- BGH, Verschleierungssystem der WestLB, 1.8.00 (BGHSt 46, 107)
§ 370 AO, § 27 StGB, Strafbarkeit eines Wertpapierberaters bei einer Sparkasse wegen Beihilfe zur Steuerhinterziehung, Voraussetzungen der Beihilfestrafbarkeit für berufstypische "neutrale" Handlungen;
§ 257 StGB, § 369 I Nr. 4 AO, Sicherungsabsicht (hier verneint);
§ 59 StGB (Voraussetzungen hier verneint), Wegfall des Vorbehalts durch Revisionsentscheidung, § 354 I StPO
- BGH, Verleitung zur Verschaffung von 1 kg Kokain, 18.11.99 (BGHSt 45, 321)
V-Person als polizeilicher Lockspitzel (hier: hartnäckiges weiteres Anwerben eines nicht Tatgeneigten trotz mehrmaliger Ablehnungen):
kein Verfahrenshindernis, trotz Verstoßes gegen Art. 6 MRK reicht "Strafzumessungslösung" aus (§ 46 StGB, Annahme eines minderschweren Falles nach § 29a II BtMG, Möglichkeit einer Verwarnung mit Strafvorbehalt, § 59 StGB, Möglichkeit einer Einstellung nach §§ 153, 153a StPO)
Literatur im Internet zu § 59 StGB
Querverweise
Auf § 59 StGB verweisen folgende Vorschriften:
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Verkehrszentralregister
- § 29 (Tilgung der Eintragungen)
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