Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
Hat eine Person den Hang, alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel im Übermaß zu sich zu nehmen, und wird sie wegen einer rechtswidrigen Tat, die sie im Rausch begangen hat oder die auf ihren Hang zurückgeht, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil ihre Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so soll das Gericht die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt anordnen, wenn die Gefahr besteht, dass sie infolge ihres Hanges erhebliche rechtswidrige Taten begehen wird. Die Anordnung ergeht nur, wenn eine hinreichend konkrete Aussicht besteht, die Person durch die Behandlung in einer Entziehungsanstalt zu heilen oder über eine erhebliche Zeit vor dem Rückfall in den Hang zu bewahren und von der Begehung erheblicher rechtswidriger Taten abzuhalten, die auf ihren Hang zurückgehen.
Rechtsprechung zu § 64 StGB
- 77 Entscheidungen zu § 64 StGB im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 261 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 64 StGB im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BGH, gemeinsame Diebstähle, 5.10.00
§ 244 I Nr. 2, Bandenbegriff, Erfordernis eines "gefestigten Bandenwillens" (Hinweis: aufgegeben durch die Entscheidung des Großen Senats «Bandenbegriff»);
§ 64, (geringe) Anforderungen an den symptomatischen Zusammenhang
- BGH, "Taten stehen nicht isoliert da", 12.9.00
§ 154 II StPO, strafschärfende Berücksichtigung des ausgeschiedenen Verfahrensstoffs nur nach richterlichem Hinweis;
"in dubio pro reo" auch für Strafzumessungstatsachen;
§ 64 StGB, § 358 II 2 StPO
- BGH, Maßregelausspruch, 26.1.95 (BGHSt 41, 6)
- BVerfG, Entziehungsanstalt, 16.3.94 (BVerfGE 91, 1)
Literatur im Internet zu § 64 StGB
- § 64 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
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Querverweise
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 54 (Schußwaffengebrauch gegenüber Personen)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Sachverständige und Augenschein
- § 80a
- Verhaftung und vorläufige Festnahme
- § 126a
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 246a
- Unterbringungsgesetz (UBG)
- Maßregelvollzug
- § 15
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