Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
Ist die Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus nach § 67d Abs. 6 für erledigt erklärt worden, weil der die Schuldfähigkeit ausschließende oder vermindernde Zustand, auf dem die Unterbringung beruhte, im Zeitpunkt der Erledigungsentscheidung nicht bestanden hat, so kann das Gericht die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung nachträglich anordnen, wenn
| 1. | die Unterbringung des Betroffenen nach § 63 wegen mehrerer der in § 66 Abs. 3 Satz 1 genannten Taten angeordnet wurde oder wenn der Betroffene wegen einer oder mehrerer solcher Taten, die er vor der zur Unterbringung nach § 63 führenden Tat begangen hat, schon einmal zu einer Freiheitsstrafe von mindestens drei Jahren verurteilt oder in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht worden war und | |
| 2. | die Gesamtwürdigung des Betroffenen, seiner Taten und ergänzend seiner Entwicklung bis zum Zeitpunkt der Entscheidung ergibt, dass er mit hoher Wahrscheinlichkeit erhebliche Straftaten begehen wird, durch welche die Opfer seelisch oder körperlich schwer geschädigt werden. |
Dies gilt auch, wenn im Anschluss an die Unterbringung nach § 63 noch eine daneben angeordnete Freiheitsstrafe ganz oder teilweise zu vollstrecken ist.
Anmerkung der Redaktion:§ 66b ist verfassungswidrig. Siehe im einzelnen Tenor des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 4.5.2011 - 2 BvR 2365/09.
Rechtsprechung zu § 66b StGB
186 Entscheidungen zu § 66b StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 23.08.2006 - 2 BvR 226/06
Verfassungsmäßigkeit der nachträglichen Anordnung der Sicherungsverwahrung (kein ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05
Nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung (neue Tatsache: ...
- BGH, 08.12.2005 - 1 StR 482/05
- BGH, 09.11.2005 - 4 StR 483/05
Eingangserfordernis der "neuen Tatsache" bei der nachträglichen ...
- BGH, 11.05.2005 - 1 StR 37/05
Nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung (Beurteilung eines ...
- BGH, 25.11.2005 - 2 StR 272/05
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Antrag; Begründungserfordernis; neue ...
- BGH, 22.02.2006 - 5 StR 585/05
Voraussetzungen der nachträglichen Sicherungsverwahrung (neue Tatsachen: Vorrang ...
- BVerfG, 22.10.2008 - 2 BvR 749/08
Freiheit der Person (Unterbringungsbefehl; nachträgliche Sicherungsverwahrung bei ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung gegen den Vollzug ...
- BVerfG, 22.05.2008 - 2 BvR 749/08
- BGH, 01.07.2005 - 2 StR 9/05
Entscheidung über die nachträgliche Unterbringung in der Sicherungsverwahrung ...
- BGH, 28.08.2007 - 1 StR 268/07
Nachträgliche Sicherungsverwahrung (Erledigterklärung einer Unterbringung in ...
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Literatur im Internet zu § 66b StGB
- Nachträgliche Sicherungsverwahrung - rote Karte für gefährliche Gefangene oder für den rechtsstaatlichen Vertrauensschutz?
von Prof. Dr. Arthur Kreuzer, Gießen (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2006, 145
über www.zis-online.com - § 66b StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Sicherungsverwahrung - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Entscheidung über die im Urteil vorbehaltene oder die nachträgliche Anordnung der Sicherungsverwahrung
- § 275a
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Polizeizwang
- § 54 (Schußwaffengebrauch gegenüber Personen)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Amtsgerichte
- § 24
- Landgerichte
- § 74f
- Oberlandesgerichte
- § 120a
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 II, III, IV (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
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