Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
(1) Das Gericht kann jederzeit prüfen, ob die weitere Vollstreckung der Unterbringung zur Bewährung auszusetzen oder für erledigt zu erklären ist. Es muß dies vor Ablauf bestimmter Fristen prüfen.
(2) Die Fristen betragen bei der Unterbringung
- in einer Entziehungsanstalt sechs Monate,
- in einem psychiatrischen Krankenhaus ein Jahr,
- in der Sicherungsverwahrung zwei Jahre.
(3) Das Gericht kann die Fristen kürzen. Es kann im Rahmen der gesetzlichen Prüfungsfristen auch Fristen festsetzen, vor deren Ablauf ein Antrag auf Prüfung unzulässig ist.
(4) Die Fristen laufen vom Beginn der Unterbringung an. Lehnt das Gericht die Aussetzung oder Erledigungserklärung ab, so beginnen die Fristen mit der Entscheidung von neuem.
Rechtsprechung zu § 67e StGB
361 Entscheidungen zu § 67e StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 22.11.2011 - 2 BvR 1334/10
Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus; Aussetzung zur Bewährung; ...
- BVerfG, 16.11.2004 - 2 BvR 2004/04
Zur regelmäßigen Überprüfung der Sicherungsverwahrung
- BVerfG, 05.02.2004 - 2 BvR 2029/01
Streichung der zehnjährigen Höchstgrenze bei einer erstmalig angeordneten ...
Zum selben Verfahren:
- EGMR, 17.12.2009 - 19359/04
Rückwirkende Aufhebung der Höchstdauer der Sicherungsverwahrung (Verurteilung; ...
- LG Marburg, 17.05.2010 - 7 StVK 220/10
Zur Unzulässigkeit der weiteren Sicherungsverwahrung in sog. Zehnjahresfällen ...
- OLG Frankfurt, 26.10.2001 - 3 Ws 543/01
Fortdauer der Sicherungsverwahrung
- EGMR, 17.12.2009 - 19359/04
- KG, 31.01.2005 - 1 AR 1490/04
Vergütung des Pflichtverteidigers im jährlichen Überprüfungsverfahren für eine ...
- KG, 29.08.2008 - 1 Ws 212/07
Verteidigergebühren: Vergütungsanspruch für Mitwirkung im Überprüfungsverfahren ...
Zum selben Verfahren:
- LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
Verteidigergebühren: Gebührenrechtlicher Haftzuschlag bei Aufenthalt des ...
- LG Berlin, 17.08.2007 - 546 StVK 482/06
- KG, 03.08.2001 - 5 Ws 380/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB">...
- KG, 31.01.2005 - 5 Ws 4/05
A href="http://dejure.org/gesetze/StGB/67e.html" title="§ 67e StGB: Überprüfung" 67e StGB">...
- OLG Karlsruhe, 06.12.2006 - 2 Ws 284/06
Ablehnung der Aussetzung der Unterbringung zur Bewährung: Zeitpunkt des Beginns ...
- OLG Schleswig, 06.01.2005 - 1 Ws 443/04
Anwaltsgebühren bei Vertretung des Untergebrachten im Verfahren über Aussetzung ...
- OLG Karlsruhe, 09.04.1992 - 2 Ws 48/92
- OLG Stuttgart, 23.05.2000 - 2 Ws 96/00
Umfang der Bestellung eines Pflichtverteidigers bei Aussetzung der Unterbringung
- KG, 03.08.2001 - 5 Ws 368/01
Gebührenanspruch des Verteidigers bei Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB">...
- OLG Karlsruhe, 06.04.2009 - 2 Ws 119/09
Entscheidungszeitpunkt bei Antrag auf Aussetzung einer Maßregel der Besserung und ...
- KG, 29.09.2005 - 5 Ws 485/05
Rechtsanwaltsvergütung: Tätigkeit des Verteidigers im Verfahren zur Prüfung der ...
- OLG Jena, 22.02.2006 - 1 Ws 228/05
Rechtsanwaltsvergütung: Vergütung der Tätigkeit im Überprüfungsverfahren nach § 67e StGB">...
- OLG Stuttgart, 20.07.2010 - 5 Ws 120/10
Rechtsanwaltsgebühren im Maßregelvollzug: Haftzuschlag bei Aufenthalt des ...
Literatur im Internet zu § 67e StGB
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Maßregeln der Besserung und Sicherung
- Führungsaufsicht
- § 68d (Nachträgliche Entscheidungen; Überprüfungsfrist)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
- Jugendliche
- Verfehlungen Jugendlicher und ihre Folgen
- Allgemeine Vorschriften
- § 7 (Maßregeln der Besserung und Sicherung)
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