Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 6. Titel - Maßregeln der Besserung und Sicherung (§§ 61 - 72) |
| Freiheitsentziehende Maßregeln (§§ 63 - 67h) |
(1) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung, wenn die verurteilte Person
| 1. | während der Dauer der Führungsaufsicht eine rechtswidrige Tat begeht, | |
| 2. | gegen Weisungen nach § 68b gröblich oder beharrlich verstößt oder | |
| 3. | sich der Aufsicht und Leitung der Bewährungshelferin oder des Bewährungshelfers oder der Aufsichtsstelle beharrlich entzieht |
und sich daraus ergibt, dass der Zweck der Maßregel ihre Unterbringung erfordert. Satz 1 Nr. 1 gilt entsprechend, wenn der Widerrufsgrund zwischen der Entscheidung über die Aussetzung und dem Beginn der Führungsaufsicht (§ 68c Abs. 4) entstanden ist.
(2) Das Gericht widerruft die Aussetzung einer Unterbringung nach den §§ 63 und 64 auch dann, wenn sich während der Dauer der Führungsaufsicht ergibt, dass von der verurteilten Person infolge ihres Zustands rechtswidrige Taten zu erwarten sind und deshalb der Zweck der Maßregel ihre Unterbringung erfordert.
(3) Das Gericht widerruft die Aussetzung ferner, wenn Umstände, die ihm während der Dauer der Führungsaufsicht bekannt werden und zur Versagung der Aussetzung geführt hätten, zeigen, daß der Zweck der Maßregel die Unterbringung der verurteilten Person erfordert.
(4) Die Dauer der Unterbringung vor und nach dem Widerruf darf insgesamt die gesetzliche Höchstfrist der Maßregel nicht übersteigen.
(5) Widerruft das Gericht die Aussetzung der Unterbringung nicht, so ist die Maßregel mit dem Ende der Führungsaufsicht erledigt.
(6) Leistungen, die die verurteilte Person zur Erfüllung von Weisungen erbracht hat, werden nicht erstattet.
Rechtsprechung zu § 67g StGB
87 Entscheidungen zu § 67g StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Saarbrücken, 18.09.2007 - 1 Ws 150/07
Maßregel: Widerruf der Aussetzung einer Unterbringung in einem psychiatrischen ...
- OLG Hamm, 24.03.2009 - 3 Ws 88/09
Verschlechterung des Zustandes
- OLG Nürnberg, 08.10.2008 - 2 Ws 443/08
Strafvollstreckung: Befristete Invollzugsetzung der Unterbringung in einer ...
- KG, 16.07.2009 - 2 Ws 167/09
Beendigung der von Gesetzes wegen eingetretenen Führungsaufsicht durch Beginn des ...
- OLG Bamberg, 07.03.2012 - 1 Ws 115/12
Sicherungsverwahrung nach Gesetzesänderung: Feststellung der Nichterledigung bei ...
- OLG Hamm, 11.07.1995 - 3 Ws 337/95
StGB § 67g Abs. 1 S. 1, 2
- OLG Nürnberg, 23.06.1989 - Ws 675/89
StGB § 67g Abs. 1
- EGMR, 24.11.2011 - 48038/06
Nochmals: Die Sicherungsverwahrung vor dem EGMR
- LG Marburg, 04.01.2006 - 3 Qs 34/05
Jugendstrafverfahren: Anordnung der Erziehungsmaßregel der Fortsetzung einer ...
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Hauptverhandlung
- § 268a
- Strafvollstreckung und Kosten des Verfahrens
- Strafvollstreckung
- § 463