Strafgesetzbuch

   Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b)   
   3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a)   
   7. Titel - Verfall und Einziehung (§§ 73 - 76a)   
§ 74a
Erweiterte Voraussetzungen der Einziehung

Verweist das Gesetz auf diese Vorschrift, so dürfen die Gegenstände abweichend von § 74 Abs. 2 Nr. 1 auch dann eingezogen werden, wenn derjenige, dem sie zur Zeit der Entscheidung gehören oder zustehen,

1. wenigstens leichtfertig dazu beigetragen hat, daß die Sache oder das Recht Mittel oder Gegenstand der Tat oder ihrer Vorbereitung gewesen ist, oder
2. die Gegenstände in Kenntnis der Umstände, welche die Einziehung zugelassen hätten, in verwerflicher Weise erworben hat.

Rechtsprechung zu § 74a StGB

Rechtsprechungsübersichten:

Literatur im Internet zu § 74a StGB

Querverweise

Auf § 74a StGB verweisen folgende Vorschriften:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Rechtsfolgen der Tat
          Verfall und Einziehung
            § 74b (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit)
            § 75 (Sondervorschrift für Organe und Vertreter)
     
      Besonderer Teil
        Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
          Gemeinsame Vorschriften
            § 92b (Einziehung)
        Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit
          § 101a (Einziehung)
        Straftaten gegen die Landesverteidigung
          § 109k (Einziehung)
        Straftaten gegen die öffentliche Ordnung
          § 129b (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland; Erweiterter Verfall und Einziehung)
        Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
          § 184b (Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften)
        Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs
          § 201 (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes)
          § 201a (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
        Begünstigung und Hehlerei
          § 261 (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte)
        Betrug und Untreue
          § 264 (Subventionsbetrug)
        Strafbarer Eigennutz
          § 286 (Vermögensstrafe, Erweiterter Verfall und Einziehung)
          § 295 (Einziehung)
        Straftaten gegen die Umwelt
          § 330c (Einziehung)
    Markengesetz (MarkenG)
      Straf- und Bußgeldvorschriften; Beschlagnahme bei der Einfuhr und Ausfuhr
        Straf- und Bußgeldvorschriften
          § 143 (Strafbare Kennzeichenverletzung)
    Urheberrechtsgesetz (UrhG)
      Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte
        Rechtsverletzungen
          Straf- und Bußgeldvorschriften
            § 110 (Einziehung)
    Straßenverkehrsgesetz (StVG)
      Straf- und Bußgeldvorschriften
        § 22a (Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen)
        § 22b (Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern)

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