Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 3. Abschnitt - Rechtsfolgen der Tat (§§ 38 - 76a) |
| 7. Titel - Verfall und Einziehung (§§ 73 - 76a) |
| Gemeinsame Vorschriften (§§ 76 - 76a) |
(1) Kann wegen der Straftat aus tatsächlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt oder verurteilt werden, so muß oder kann auf Verfall oder Einziehung des Gegenstandes oder des Wertersatzes oder auf Unbrauchbarmachung selbständig erkannt werden, wenn die Voraussetzungen, unter denen die Maßnahme vorgeschrieben oder zugelassen ist, im übrigen vorliegen.
(2) Unter den Voraussetzungen des § 74 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 3 und des § 74d ist Absatz 1 auch dann anzuwenden, wenn
| 1. | die Verfolgung der Straftat verjährt ist oder | |
| 2. | sonst aus rechtlichen Gründen keine bestimmte Person verfolgt werden kann und das Gesetz nichts anderes bestimmt. |
Einziehung oder Unbrauchbarmachung dürfen jedoch nicht angeordnet werden, wenn Antrag, Ermächtigung oder Strafverlangen fehlen.
(3) Absatz 1 ist auch anzuwenden, wenn das Gericht von Strafe absieht oder wenn das Verfahren nach einer Vorschrift eingestellt wird, die dies nach dem Ermessen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts oder im Einvernehmen beider zuläßt.
Rechtsprechung zu § 76a StGB
33 Entscheidungen zu § 76a StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- OLG Frankfurt, 10.10.2005 - 3 Ws 860/05
Anordnung des erweiterten Verfalls nach Tod des Täters und Eigentumsübergang auf ...
- BGH, 05.05.2011 - 3 StR 458/10
Vorlageverfahren (Fortbildung des Rechts); Amtsträger (Kassenarzt; Vertragsarzt; ...
- AG Berlin-Tiergarten, 08.11.1996 - 5 Op Js 724/95
- OLG Stuttgart, 26.04.2000 - 4 Ws 65/00
Erweiterter Verfall im selbständigen Verfahren nach Tod des Täters
- BVerfG, 14.01.2004 - 2 BvR 564/95
Erweiterter Verfall
- OLG Hamm, 19.05.1982 - 6 Ws 62/82
- BGH, 26.01.1983 - 3 StR 414/82
- BGH, 21.08.2002 - 1 StR 115/02
Abschöpfung des Taterlöses bei Embargoverstößen
- LG Hildesheim, 02.07.2009 - 25 KLs 4131 Js 103693/08
Einziehung: Voraussetzungen und Adressat des selbständigen Einziehungsverfahrens; ...
- BGH, 17.02.1983 - 1 StR 813/82
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Querverweise
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 111i
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