Rechtsprechung zu § 80a StGB
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Literatur im Internet zu § 80a StGB
- § 80a StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Friedensverrat - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
Auf § 80a StGB verweisen folgende Vorschriften:
- StGB
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- § 92b (Einziehung)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 23a (Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation)
- Landespressegesetz (LPresseG)
- § 23 (Zeugnisverweigerungsrecht und Beschlagnahmeverbot)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Der Bund und die Länder
- Art. 26 I
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