Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a) |
(1) Wer als Rädelsführer oder Hintermann im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes den organisatorischen Zusammenhalt
| 1. | einer Partei oder Vereinigung, von der im Verfahren nach § 33 Abs. 3 des Parteiengesetzes unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer verbotenen Partei ist, oder | |
| 2. | einer Vereinigung, die unanfechtbar verboten ist, weil sie sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet, oder von der unanfechtbar festgestellt ist, daß sie Ersatzorganisation einer solchen verbotenen Vereinigung ist, |
aufrechterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar.
(2) Wer sich in einer Partei oder Vereinigung der in Absatz 1 bezeichneten Art als Mitglied betätigt oder wer ihren organisatorischen Zusammenhalt unterstützt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(3) § 84 Abs. 4 und 5 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 85 StGB
41 Entscheidungen zu § 85 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 10.03.2005 - 3 StR 245/04
Unterstützen des organisatorischen Zusammenhalts eines verbotenen Vereins ...
- OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
Zuwiderhandlung gegen Vereinigungsverbot
- BGH, 03.11.2005 - 3 StR 333/05
Zum Bezug der Zeitschrift einer verbotenen Vereinigung - Kalifatstaat
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
- KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98
im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - § ...
- BVerwG, 18.10.2005 - 6 VR 5.05
- BGH, 19.11.1997 - 3 StR 574/97
Geldspenden als Verstoß gegen ein vereinsrechtliches Betätigungsverbot ...
- BGH, 13.08.2009 - 3 StR 228/09
Verwenden von NS-Paraolen in einer fremden Sprache
- VG Freiburg, 05.12.2007 - 1 K 1851/06
Rücknahme der Einbürgerung wegen Unterstützens einer islamischen extremistischen ...
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Querverweise
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 23a (Besondere Bestimmungen über polizeiliche Maßnahmen mit Bezug zur Telekommunikation)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153b (zu § 85 III)
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