Strafgesetzbuch
| Allgemeiner Teil (§§ 1 - 79b) |
| 1. Abschnitt - Das Strafgesetz (§§ 1 - 12) |
| 1. Titel - Geltungsbereich (§§ 1 - 10) |
(1) Eine Tat ist an jedem Ort begangen, an dem der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem der zum Tatbestand gehörende Erfolg eingetreten ist oder nach der Vorstellung des Täters eintreten sollte.
(2) Die Teilnahme ist sowohl an dem Ort begangen, an dem die Tat begangen ist, als auch an jedem Ort, an dem der Teilnehmer gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen oder an dem nach seiner Vorstellung die Tat begangen werden sollte. Hat der Teilnehmer an einer Auslandstat im Inland gehandelt, so gilt für die Teilnahme das deutsche Strafrecht, auch wenn die Tat nach dem Recht des Tatorts nicht mit Strafe bedroht ist.
Rechtsprechung zu § 9 StGB
229 Entscheidungen zu § 9 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BGH, 12.12.2000 - 1 StR 184/00
Holocaust-Leugnung im Internet
- OLG Koblenz, 30.04.2010 - 2 Ws 166/10
Erfolgsort i.S. von § 9 StGB bei falscher Verdächtigung
- KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98
im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - § ...
- KG, 24.03.2006 - 4 Ws 52/06
- BGH, 15.12.2009 - StB 52/09
Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (Inlandsbezug); ...
- BGH, 17.07.2002 - 2 ARs 164/02
Bestimmung des inländischen Gerichtsstandes; unerlaubtes Handeltreiben mit ...
- OLG Jena, 24.05.2004 - 1 Ss 344/03
- BGH, 14.07.2011 - 4 StR 139/11
Verfahrensrüge zur fehlenden örtlichen Zuständigkeit; Handlungsort beim ...
- OLG Karlsruhe, 12.08.1997 - 1 Ws 229/97
- OLG Koblenz, 16.08.2011 - 1 Ws 427/11
Handlungs- und Erfolgsort einer Straftat
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 9 StGB
- Herkunftslandprinzip und internationales Strafrecht von Prof. Dr. Hans Kudlich (Aufsatz)
Der Beitrag untersucht u.a. die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts auf Internetstraftaten
über hrr-strafrecht.de - Kommentar zu § 9 StGB von RA Alexander Schultz (Gesetzeskommentar)
über www.mediendelikte.de
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- § 91a (Anwendungsbereich)
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Gerichtsstand
- § 7
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153c III (zu § 9 II)
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Auswahl bereits beantworteter Fragen (5)
Eigene Frage stellen