Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a) |
(1) Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) den Bundespräsidenten verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen kann das Gericht die Strafe nach seinem Ermessen mildern (§ 49 Abs. 2), wenn nicht die Voraussetzungen des § 188 erfüllt sind.
(3) Die Strafe ist Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, wenn die Tat eine Verleumdung (§ 187) ist oder wenn der Täter sich durch die Tat absichtlich für Bestrebungen gegen den Bestand der Bundesrepublik Deutschland oder gegen Verfassungsgrundsätze einsetzt.
(4) Die Tat wird nur mit Ermächtigung des Bundespräsidenten verfolgt.
Rechtsprechung zu § 90 StGB
12 Entscheidungen zu § 90 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 25.04.1985 - 2 BvR 617/84
Politische Parteien
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
Wahlwerbung/WDR
- BVerfG, 30.05.1984 - 2 BvR 617/84
- OLG Hamm, 07.05.2009 - 2 Ss 158/09
Verfahrenshindernis; Revisionsinstanz, Berücksichtigung
- BVerfG, 05.09.2003 - 1 BvQ 32/03
Zulässigkeit eines Versammlungsverbots
- BGH, 30.06.1956 - 1 StE 8/56
- BGH, 18.08.2000 - 3 StR 433/99
Verunglimpfung des Staates; Beschimpfen; Schutzgut Ansehen der Bundesrepublik ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 1922/93
Keine beachtliche Verfolgungswahrscheinlichkeit für aktive Mitglieder der ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.10.1994 - A 13 S 2214/94
Zaire: keine beachtliche Verfolgungsgefahr wegen Asylantragstellung; keine ...
- BGH, 25.04.1984 - 3 StR 103/84
Absichtliches Sicheinsetzen für verfassungsfeindliche Bestrebungen als ...
- BGH, 25.07.1979 - 3 StR 182/79
Strafbarkeit des öffentlichen Verkaufs von Adolf Hitlers "Mein Kampf"
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Literatur im Internet zu § 90 StGB
- § 90 StGB wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Verunglimpfung
Verunglimpfung des Bundespräsidenten - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
- Besonderer Teil
- Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates
- Gemeinsame Vorschriften
- § 92b (Einziehung)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Landgerichte
- § 74a
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