Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b) |
| 3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a) |
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
| 1. | eine Schrift (§ 11 Abs. 3), die nach ihrem Inhalt geeignet ist, als Anleitung zu einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a Abs. 1) zu dienen, anpreist oder einer anderen Person zugänglich macht, wenn die Umstände ihrer Verbreitung geeignet sind, die Bereitschaft anderer zu fördern oder zu wecken, eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen, | |
| 2. | sich eine Schrift der in Nummer 1 bezeichneten Art verschafft, um eine schwere staatsgefährdende Gewalttat zu begehen. |
(2) Absatz 1 Nr. 1 ist nicht anzuwenden, wenn
| 1. | die Handlung der staatsbürgerlichen Aufklärung, der Abwehr verfassungswidriger Bestrebungen, der Kunst und Wissenschaft, der Forschung oder der Lehre, der Berichterstattung über Vorgänge des Zeitgeschehens oder der Geschichte oder ähnlichen Zwecken dient oder | |
| 2. | die Handlung ausschließlich der Erfüllung rechtmäßiger beruflicher oder dienstlicher Pflichten dient. |
(3) Ist die Schuld gering, so kann das Gericht von einer Bestrafung nach dieser Vorschrift absehen.
Rechtsprechung zu § 91 StGB
17 Entscheidungen zu § 91 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- KG, 16.03.1999 - 1 Ss 7/98
im deutschen Fernsehen übertragener Hitlergruß im polnischen Fußballstadion - § ...
- BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 3.08
Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI ...
- OLG München, 18.05.2006 - 6 St 1/06
Zuwiderhandlung gegen Vereinigungsverbot
- BVerwG, 14.05.2009 - 6 VR 4.08
Eilanträge eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung des BMI ...
- BGH, 06.02.1963 - 3 StR 58/62
- BezG Dresden, 28.09.1987 - Bs 17/87
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 22.06.2006 - 1 Sa 96/06
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 7.08
Ausländischer Verein; Vereinsverbot; Organisationsverbot; Betätigungsverbot; ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
Klage eines kurdischen Fernsehsenders gegen Verbotsverfügung dem EuGH vorgelegt
- BVerwG, 24.02.2010 - 6 A 6.08
- Stadtgericht Berlin, 07.06.1983 - Bs 11/83 211/82
Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Ausgewählte Stellenangebote:
26.05.2012
26.05.2012
26.05.2012
Stellenangebote mit Schwerpunkt Strafrecht
Literatur im Internet zu § 91 StGB
Querverweise
Rechtsberatung

Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!
Frage stellen