Änderung der Paragraphenfolge des StGB zum 4.8.2009: Bisheriger § 91 StGB wurde unverändert zu § 91a StGB.

Strafgesetzbuch

   Besonderer Teil (§§ 80 - 358)   
   1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)   
   3. Titel - Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 84 - 91a)   
§ 91a
Anwendungsbereich

Die §§ 84, 85 und 87 gelten nur für Taten, die durch eine im räumlichen Geltungsbereich dieses Gesetzes ausgeübte Tätigkeit begangen werden.

Rechtsprechung zu § 91a StGB

4 Entscheidungen zu § 91a StGB in unserer Datenbank:

Zur Gesamtübersicht

Stellenangebote Recht, Wirtschaft, Steuer

Literatur im Internet zu § 91a StGB

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 91a StGB:
    StGB
      Allgemeiner Teil
        Das Strafgesetz
          Geltungsbereich
            § 9 (Ort der Tat)

Rechtsberatung

Sofortige Rechtsauskunft zu § 91a StGB bei frag-einen-anwalt.de
Antwort auf alle Ihre Rechtsfragen in der Regel in wenigen Stunden. Bestimmen Sie selbst den Preis der Auskunft!

Frage stellen

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht