Strafgesetzbuch
| Besonderer Teil (§§ 80 - 358) |
| 2. Abschnitt - Landesverrat und Gefährdung der äußeren Sicherheit (§§ 93 - 101a) |
(1) Wer
| 1. | für den Geheimdienst einer fremden Macht eine geheimdienstliche Tätigkeit gegen die Bundesrepublik Deutschland ausübt, die auf die Mitteilung oder Lieferung von Tatsachen, Gegenständen oder Erkenntnissen gerichtet ist, oder | |
| 2. | gegenüber dem Geheimdienst einer fremden Macht oder einem seiner Mittelsmänner sich zu einer solchen Tätigkeit bereit erklärt, |
wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 94 oder § 96 Abs. 1, in § 97a oder in § 97b in Verbindung mit § 94 oder § 96 Abs. 1 mit Strafe bedroht ist.
(2) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter Tatsachen, Gegenstände oder Erkenntnisse, die von einer amtlichen Stelle oder auf deren Veranlassung geheimgehalten werden, mitteilt oder liefert und wenn er
| 1. | eine verantwortliche Stellung mißbraucht, die ihn zur Wahrung solcher Geheimnisse besonders verpflichtet, oder | |
| 2. | durch die Tat die Gefahr eines schweren Nachteils für die Bundesrepublik Deutschland herbeiführt. |
(3) § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 99 StGB
105 Entscheidungen zu § 99 StGB in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 26.05.1981 - 2 BvR 215/81
V-Mann
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 15.05.1995 - 2 BvL 19/91
DDR
Zum selben Verfahren:
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91
Zulässigkeit von Strafverfahren gegen frühere hauptamtliche Mitarbeiter der ...
- BGH, Ermittlungsrichter, 30.01.1991 - 2 BGs 38/91
- BGH, 09.05.2006 - StB 4/06
Grundsätze zur Subsumtion zu § 99 Abs. 1 Nr. 1 StGB
- BGH, 07.08.1996 - 3 StR 318/96
Ausüben einer geheimdienstlichen Tätigkeit kein Dauerdelikt.
- BGH, 12.10.1983 - 3 StR 312/83
- BGH, Ermittlungsrichter, 22.12.2004 - 3 BGs 191/04
Geheimdienstliche Agententätigkeit (gegen die Bundesrepublik Deutschland ...
- BVerfG, 15.04.1970 - 2 BvR 396/69
Porst-Fall
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Querverweise
- StGB
- Allgemeiner Teil
- Das Strafgesetz
- Geltungsbereich
- § 5 (Auslandstaten gegen inländische Rechtsgüter)
- Bundeskriminalamtgesetz (BKAG)
- Zentralstelle
- § 9a (Projektbezogene gemeinsame Dateien)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 120
- Staatsanwaltschaft
- § 142a
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Öffentliche Klage
- § 153b (zu § 99 III)
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