Strafprozeßordnung
1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
8. Abschnitt - Ermittlungsmaßnahmen (§§ 94 - 111q) |
(1) 1Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
2Die Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation darf auch in der Weise erfolgen, dass mit technischen Mitteln in von dem Betroffenen genutzte informationstechnische Systeme eingegriffen wird, wenn dies notwendig ist, um die Überwachung und Aufzeichnung insbesondere in unverschlüsselter Form zu ermöglichen. 3Auf dem informationstechnischen System des Betroffenen gespeicherte Inhalte und Umstände der Kommunikation dürfen überwacht und aufgezeichnet werden, wenn sie auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz in verschlüsselter Form hätten überwacht und aufgezeichnet werden können.
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
1. | aus dem Strafgesetzbuch: | ||
a) | Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80a bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89a, 89c Absatz 1 bis 4, 94 bis 100a, | ||
b) | Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nach § 108e, | ||
c) | Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h, | ||
d) | Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach § 127 Absatz 3 und 4 sowie den §§ 129 bis 130, | ||
e) | Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4, | ||
f) | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176, 176c, 176d und, unter den in § 177 Absatz 6 Satz 2 Nummer 2 genannten Voraussetzungen, des § 177, | ||
g) | Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Inhalte nach § 184b, § 184c Absatz 2, | ||
h) | Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212, | ||
i) | Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b, 233 Absatz 2, den §§ 233a, 234, 234a, 239a und 239b, | ||
j) | Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2, Wohnungseinbruchdiebstahl nach § 244 Absatz 4 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a, | ||
k) | Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255, | ||
l) | gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a, | ||
m) | Geldwäsche nach § 261, wenn die Vortat eine der in den Nummern 1 bis 11 genannten schweren Straftaten ist, | ||
n) | Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2, | ||
o) | Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5, | ||
p) | Sportwettbetrug und Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben unter den in § 265e Satz 2 genannten Voraussetzungen, | ||
q) | Vorenthalten und Veruntreuen von Arbeitsentgelt unter den in § 266a Absatz 4 Satz 2 Nummer 4 genannten Voraussetzungen, | ||
r) | Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2, | ||
s) | Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen, | ||
t) | Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299, | ||
u) | gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c, | ||
v) | Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334, | ||
2. | aus der Abgabenordnung: | ||
a) | Steuerhinterziehung unter den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 1 genannten Voraussetzungen, sofern der Täter als Mitglied einer Bande, die sich zur fortgesetzten Begehung von Taten nach § 370 Absatz 1 verbunden hat, handelt, oder unter den in § 370 Absatz 3 Satz 2 Nummer 5 genannten Voraussetzungen, | ||
b) | gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373, | ||
c) | Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2, | ||
3. | aus dem Anti-Doping-Gesetz: Straftaten nach § 4 Absatz 4 Nummer 2 Buchstabe b, | ||
4. | aus dem Asylgesetz: | ||
a) | Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3, | ||
b) | gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a, | ||
5. | aus dem Aufenthaltsgesetz: | ||
a) | Einschleusen von Ausländern und Personen, auf die das Freizügigkeitsgesetz/EU Anwendung findet, nach § 96 Absatz 1, 2 und 4, | ||
b) | Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97, | ||
5a. | aus dem Ausgangsstoffgesetz: Straftaten nach § 13 Absatz 3, | ||
6. | aus dem Außenwirtschaftsgesetz: vorsätzliche Straftaten nach den §§ 17 und 18 des Außenwirtschaftsgesetzes, | ||
7. | aus dem Betäubungsmittelgesetz: | ||
a) | Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, | ||
b) | Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b, | ||
8. | aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz: Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen, | ||
9. | aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen: | ||
a) | Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, | ||
b) | Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3, | ||
9a. | aus dem Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetz: Straftaten nach § 4 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a, | ||
10. | aus dem Völkerstrafgesetzbuch: | ||
a) | Völkermord nach § 6, | ||
b) | Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7, | ||
c) | Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, | ||
d) | Verbrechen der Aggression nach § 13, | ||
11. | aus dem Waffengesetz: | ||
a) | Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3, | ||
b) | Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6. |
(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss oder ihr informationstechnisches System benutzt.
(4) 1Auf Grund der Anordnung einer Überwachung und Aufzeichnung der Telekommunikation hat jeder, der Telekommunikationsdienste erbringt oder daran mitwirkt, dem Gericht, der Staatsanwaltschaft und ihren im Polizeidienst tätigen Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) diese Maßnahmen zu ermöglichen und die erforderlichen Auskünfte unverzüglich zu erteilen. 2Ob und in welchem Umfang hierfür Vorkehrungen zu treffen sind, bestimmt sich nach dem Telekommunikationsgesetz und der Telekommunikations-Überwachungsverordnung. 3§ 95 Absatz 2 gilt entsprechend.
(5) 1Bei Maßnahmen nach Absatz 1 Satz 2 und 3 ist technisch sicherzustellen, dass
1. | ausschließlich überwacht und aufgezeichnet werden können: | ||
a) | die laufende Telekommunikation (Absatz 1 Satz 2), oder | ||
b) | Inhalte und Umstände der Kommunikation, die ab dem Zeitpunkt der Anordnung nach § 100e Absatz 1 auch während des laufenden Übertragungsvorgangs im öffentlichen Telekommunikationsnetz hätten überwacht und aufgezeichnet werden können (Absatz 1 Satz 3), | ||
2. | an dem informationstechnischen System nur Veränderungen vorgenommen werden, die für die Datenerhebung unerlässlich sind, und | ||
3. | die vorgenommenen Veränderungen bei Beendigung der Maßnahme, soweit technisch möglich, automatisiert rückgängig gemacht werden. |
2Das eingesetzte Mittel ist nach dem Stand der Technik gegen unbefugte Nutzung zu schützen. 3Kopierte Daten sind nach dem Stand der Technik gegen Veränderung, unbefugte Löschung und unbefugte Kenntnisnahme zu schützen.
(6) Bei jedem Einsatz des technischen Mittels sind zu protokollieren
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) vom 21.02.2024
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
27.02.2024 | Gesetz zur Verbesserung der Rückführung (Rückführungsverbesserungsgesetz) | 21.02.2024 | |
01.10.2021 | Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit des Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet | 12.08.2021 | |
01.07.2021 | Gesetz zur Fortentwicklung der Strafprozessordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften | 25.06.2021 | |
01.07.2021 | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 | |
18.03.2021 | Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche | 09.03.2021 | |
01.02.2021 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1148 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 über die Vermarktung und Verwendung von Ausgangsstoffen für Explosivstoffe, zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 98/2013 | 03.12.2020 | |
01.01.2021 | Sechzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Modernisierung des Schriftenbegriffs und anderer Begriffe sowie Erweiterung der Strafbarkeit nach den §§ 86, 86a, 111 und 130 des Strafgesetzbuches bei Handlungen im Ausland | 30.11.2020 | |
13.12.2019 | Gesetz zur Modernisierung des Strafverfahrens | 10.12.2019 | |
18.07.2019 | Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch | 11.07.2019 | |
24.08.2017 | Gesetz zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens | 17.08.2017 | |
19.04.2017 | Einundfünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Strafbarkeit von Sportwettbetrug und der Manipulation von berufssportlichen Wettbewerben | 11.04.2017 | |
01.01.2017 | Gesetz zur Änderung des Völkerstrafgesetzbuches | 22.12.2016 | |
26.11.2016 | Gesetz zur Bekämpfung der Verbreitung neuer psychoaktiver Stoffe | 21.11.2016 | |
10.11.2016 | Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung | 04.11.2016 | |
15.10.2016 | Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes sowie des Achten Buches Sozialgesetzbuch | 11.10.2016 | |
18.12.2015 | Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport | 10.12.2015 | |
26.11.2015 | Gesetz zur Bekämpfung der Korruption | 20.11.2015 | |
24.10.2015 | Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz | 20.10.2015 | |
20.06.2015 | Gesetz zur Änderung der Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten (GVVG-Änderungsgesetz) | 12.06.2015 | |
27.01.2015 | Neunundvierzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht | 21.01.2015 | |
01.09.2014 | Achtundvierzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Erweiterung des Straftatbestandes der Abgeordnetenbestechung | 23.04.2014 | |
01.09.2013 | Gesetz zur Modernisierung des Außenwirtschaftsrechts | 06.06.2013 | |
04.08.2009 | Gesetz zur Verfolgung der Vorbereitung von schweren staatsgefährdenden Gewalttaten | 30.07.2009 | |
05.11.2008 | Gesetz zur Umsetzung des Rahmenbeschlusses des Rates der Europäischen Union zur Bekämpfung der sexuellen Ausbeutung von Kindern und der Kinderpornographie | 31.10.2008 | |
19.03.2008 | Gesetz zur Neuregelung des Grundstoffüberwachungsrechts | 11.03.2008 | |
01.01.2008 | Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie zur Umsetzung der Richtlinie 2006/24/EG | 21.12.2007 | |
30.11.2007 | Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 23.11.2007 | |
19.02.2005 | Siebenunddreißigstes Strafrechtsänderungsgesetz - §§ 180b, 181 StGB - (37. StrÄndG) | 11.02.2005 | |
01.01.2005 | Gesetz zur Steuerung und Begrenzung der Zuwanderung und zur Regelung des Aufenthalts und der Integration von Unionsbürgern und Ausländern (Zuwanderungsgesetz) | 30.07.2004 | |
01.04.2004 | Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften | 27.12.2003 | |
01.04.2003 | Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) | 11.10.2002 | |
11.10.2002 | Sechstes Gesetz zur Änderung des Strafvollzugsgesetzes | 05.10.2002 | |
30.06.2002 | Gesetz zur Einführung des Völkerstrafgesetzbuches | 26.06.2002 | |
01.11.2000 | Gesetz zur Änderung und Ergänzung des Strafverfahrensrechts - Strafverfahrensänderungsgesetz 1999 (StVÄG 1999) | 02.08.2000 |
überwachung § 100bOnline-Durchsuchung § 100cAkustische Wohnraumüberwachung § 100dKernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungs-
berechtigte § 100eVerfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c § 100fAkustische Überwachung außerhalb von Wohnraum § 100gErhebung von Verkehrsdaten § 100hWeitere Maßnahmen außerhalb von Wohnraum § 100iTechnische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten § 100jBestandsdaten-
auskunft § 100kErhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten § 101Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen § 101aGerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -
auswertung; Benachrichtigungs-
pflichten bei Verkehrs-
und Nutzungsdaten § 101bStatistische Erfassung; Berichtspflichten § 102Durchsuchung bei Beschuldigten § 103Durchsuchung bei anderen Personen § 104Durchsuchung von Räumen zur Nachtzeit § 105Verfahren bei der Durchsuchung § 106Hinzuziehung des Inhabers eines Durchsuchungsobjekts § 107Durchsuchungs-
bescheinigung; Beschlagnahme-
verzeichnis § 108Beschlagnahme anderer Gegenstände § 109Kenntlichmachung beschlagnahmter Gegenstände § 110Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien § 110aVerdeckter Ermittler § 110bVerfahren beim Einsatz eines Verdeckten Ermittlers § 110cBefugnisse des Verdeckten Ermittlers § 110dBesonderes Verfahren bei Einsätzen zur Ermittlung von Straftaten nach den §§ 176e und 184b des Strafgesetzbuches § 110e(weggefallen) § 111Errichtung von Kontrollstellen an öffentlich zugänglichen Orten § 111aVorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis § 111bBeschlagnahme zur Sicherung der Einziehung oder Unbrauchbarmachung § 111cVollziehung der Beschlagnahme § 111dWirkung der Vollziehung der Beschlagnahme; Rückgabe beweglicher Sachen § 111eVermögensarrest zur Sicherung der Wertersatzeinziehung § 111fVollziehung des Vermögensarrestes § 111gAufhebung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111hWirkung der Vollziehung des Vermögensarrestes § 111iInsolvenzverfahren § 111jVerfahren bei der Anordnung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111kVerfahren bei der Vollziehung der Beschlagnahme und des Vermögensarrestes § 111lMitteilungen § 111mVerwaltung beschlagnahmter oder gepfändeter Gegenstände § 111nHerausgabe beweglicher Sachen § 111oVerfahren bei der Herausgabe § 111pNotveräußerung § 111qBeschlagnahme von Verkörperungen eines Inhalts und Vorrichtungen
Rechtsprechung zu § 100a StPO
759 Entscheidungen zu § 100a StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 28.04.2021 - StB 47/20
Überwachung von beim Provider gespeicherten E-Mails (Telekommunikation; ...
- KG, 27.11.2019 - 3 Ss 96/19
Verwertbarkeit von Erkenntnissen aus einer rechtmäßig angeordneten ...
- BVerfG, 06.07.2016 - 2 BvR 1454/13
Überwachung der Internetnutzung im Ermittlungsverfahren (Begriff der ...
Zum selben Verfahren:
- LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12
Rechtmäßigkeit des Verschriften und Anhören von Telefongesprächen eines ...
- LG Ellwangen/Jagst, 28.05.2013 - 1 Qs 130/12
- BGH, 14.10.2020 - 5 StR 229/19
Einziehung von Taterträgen bei Marktmanipulation (erlangtes Etwas; informations- ...
- BVerfG, 20.12.2018 - 2 BvR 2377/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verpflichtung zur Übermittlung von ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 2377/16
Ordnungsgeld gegen den Betreiber eines E-Mail-Dienstes (erfolgloser Antrag auf ...
- LG Stuttgart, 01.09.2016 - 19 Qs 48/16
- BVerfG, 12.12.2016 - 2 BvR 2377/16
- BGH, 11.04.2023 - 5 StR 458/22
Besonders schwerer Fall der Urkundenfälschung (Vermögensverlust großen Ausmaßes; ...
- BVerfG, 21.03.2023 - 2 BvR 626/20
Verletzung des Fernmeldegeheimnisses durch Telekommunikationsüberwachung beim ...
Querverweise
Auf § 100a StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 95a (Zurückstellung der Benachrichtigung des Beschuldigten; Offenbarungsverbot)
§ 100b (Online-Durchsuchung)
§ 100d (Kernbereich privater Lebensgestaltung; Zeugnisverweigerungsberechtigte)
§ 100e (Verfahren bei Maßnahmen nach den §§ 100a bis 100c)
§ 100f (Akustische Überwachung außerhalb von Wohnraum)
§ 100g (Erhebung von Verkehrsdaten)
§ 100i (Technische Ermittlungsmaßnahmen bei Mobilfunkendgeräten)
§ 100k (Erhebung von Nutzungsdaten bei Telemediendiensten)
§ 101 (Verfahrensregelungen bei verdeckten Maßnahmen)
§ 101a (Gerichtliche Entscheidung; Datenkennzeichnung und -auswertung; Benachrichtigungspflichten bei Verkehrs- und Nutzungsdaten)
§ 101b (Statistische Erfassung; Berichtspflichten)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163d (Speicherung und Abgleich von Daten aus Kontrollen)
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Allgemeiner Teil
- Rechtsfolgen der Tat
- Strafbemessung
- § 46b (Hilfe zur Aufklärung oder Verhinderung von schweren Straftaten)
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Einzelmaßnahmen
- § 27 (Personenfeststellung)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
- § 7 (Herausgabe von Kommunikationsdaten)
- Geldwäschegesetz (GwG)
- Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen
- § 29 (Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Frequenzordnung
- § 103 (Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme, Monitoring der Mobilfunkversorgung)
Redaktionelle Querverweise zu § 100a StPO:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Allgemeine Vorschriften
- Ermittlungsmaßnahmen
- § 100c V (Akustische Wohnraumüberwachung) (zu § 100a IV)
- Schutz und Verwendung von Daten
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 477 II 2 (Datenübermittlung von Amts wegen)
- Grundgesetz (GG)
- I. Die Grundrechte
- Art. 10 II 1