Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
(1) Auch ohne Wissen der Betroffenen darf die Telekommunikation überwacht und aufgezeichnet werden, wenn
| 1. | bestimmte Tatsachen den Verdacht begründen, dass jemand als Täter oder Teilnehmer eine in Absatz 2 bezeichnete schwere Straftat begangen, in Fällen, in denen der Versuch strafbar ist, zu begehen versucht, oder durch eine Straftat vorbereitet hat, | |
| 2. | die Tat auch im Einzelfall schwer wiegt und | |
| 3. | die Erforschung des Sachverhalts oder die Ermittlung des Aufenthaltsortes des Beschuldigten auf andere Weise wesentlich erschwert oder aussichtslos wäre. |
(2) Schwere Straftaten im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 sind:
| 1. | aus dem Strafgesetzbuch: | ||
| a) | Straftaten des Friedensverrats, des Hochverrats und der Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates sowie des Landesverrats und der Gefährdung der äußeren Sicherheit nach den §§ 80 bis 82, 84 bis 86, 87 bis 89, 94 bis 100a, | ||
| b) | Abgeordnetenbestechung nach § 108e, | ||
| c) | Straftaten gegen die Landesverteidigung nach den §§ 109d bis 109h, | ||
| d) | Straftaten gegen die öffentliche Ordnung nach den §§ 129 bis 130, | ||
| e) | Geld- und Wertzeichenfälschung nach den §§ 146 und 151, jeweils auch in Verbindung mit § 152, sowie nach § 152a Abs. 3 und § 152b Abs. 1 bis 4, | ||
| f) | Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung in den Fällen der §§ 176a, 176b, 177 Abs. 2 Nr. 2 und des § 179 Abs. 5 Nr. 2, | ||
| g) | Verbreitung, Erwerb und Besitz kinder- und jugendpornographischer Schriften nach § 184b Abs. 1 bis 3, § 184c Abs. 3, | ||
| h) | Mord und Totschlag nach den §§ 211 und 212, | ||
| i) | Straftaten gegen die persönliche Freiheit nach den §§ 232 bis 233a, 234, 234a, 239a und 239b, | ||
| j) | Bandendiebstahl nach § 244 Abs. 1 Nr. 2 und schwerer Bandendiebstahl nach § 244a, | ||
| k) | Straftaten des Raubes und der Erpressung nach den §§ 249 bis 255, | ||
| l) | gewerbsmäßige Hehlerei, Bandenhehlerei und gewerbsmäßige Bandenhehlerei nach den §§ 260 und 260a, | ||
| m) | Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte nach § 261 Abs. 1, 2 und 4, | ||
| n) | Betrug und Computerbetrug unter den in § 263 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 263 Abs. 5, jeweils auch in Verbindung mit § 263a Abs. 2, | ||
| o) | Subventionsbetrug unter den in § 264 Abs. 2 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Falle des § 264 Abs. 3 in Verbindung mit § 263 Abs. 5, | ||
| p) | Straftaten der Urkundenfälschung unter den in § 267 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen und im Fall des § 267 Abs. 4, jeweils auch in Verbindung mit § 268 Abs. 5 oder § 269 Abs. 3, sowie nach § 275 Abs. 2 und § 276 Abs. 2, | ||
| q) | Bankrott unter den in § 283a Satz 2 genannten Voraussetzungen, | ||
| r) | Straftaten gegen den Wettbewerb nach § 298 und, unter den in § 300 Satz 2 genannten Voraussetzungen, nach § 299, | ||
| s) | gemeingefährliche Straftaten in den Fällen der §§ 306 bis 306c, 307 Abs. 1 bis 3, des § 308 Abs. 1 bis 3, des § 309 Abs. 1 bis 4, des § 310 Abs. 1, der §§ 313, 314, 315 Abs. 3, des § 315b Abs. 3 sowie der §§ 316a und 316c, | ||
| t) | Bestechlichkeit und Bestechung nach den §§ 332 und 334, | ||
| 2. | aus der Abgabenordnung: | ||
| a) | Steuerhinterziehung unter den in § 370 Abs. 3 Satz 2 Nr. 5 genannten Voraussetzungen, | ||
| b) | gewerbsmäßiger, gewaltsamer und bandenmäßiger Schmuggel nach § 373, | ||
| c) | Steuerhehlerei im Falle des § 374 Abs. 2, | ||
| 3. | aus dem Arzneimittelgesetz: Straftaten nach § 95 Abs. 1 Nr. 2a unter den in § 95 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 Buchstabe b genannten Voraussetzungen, | ||
| 4. | aus dem Asylverfahrensgesetz: | ||
| a) | Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84 Abs. 3, | ||
| b) | gewerbs- und bandenmäßige Verleitung zur missbräuchlichen Asylantragstellung nach § 84a, | ||
| 5. | aus dem Aufenthaltsgesetz: | ||
| a) | Einschleusen von Ausländern nach § 96 Abs. 2, | ||
| b) | Einschleusen mit Todesfolge und gewerbs- und bandenmäßiges Einschleusen nach § 97, | ||
| 6. | aus dem Außenwirtschaftsgesetz: Straftaten nach § 34 Abs. 1 bis 6, | ||
| 7. | aus dem Betäubungsmittelgesetz: | ||
| a) | Straftaten nach einer in § 29 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 in Bezug genommenen Vorschrift unter den dort genannten Voraussetzungen, | ||
| b) | Straftaten nach den §§ 29a, 30 Abs. 1 Nr. 1, 2 und 4 sowie den §§ 30a und 30b, | ||
| 8. | aus dem Grundstoffüberwachungsgesetz: Straftaten nach § 19 Abs. 1 unter den in § 19 Abs. 3 Satz 2 genannten Voraussetzungen, | ||
| 9. | aus dem Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen: | ||
| a) | Straftaten nach § 19 Abs. 1 bis 3 und § 20 Abs. 1 und 2 sowie § 20a Abs. 1 bis 3, jeweils auch in Verbindung mit § 21, | ||
| b) | Straftaten nach § 22a Abs. 1 bis 3, | ||
| 10. | aus dem Völkerstrafgesetzbuch: | ||
| a) | Völkermord nach § 6, | ||
| b) | Verbrechen gegen die Menschlichkeit nach § 7, | ||
| c) | Kriegsverbrechen nach den §§ 8 bis 12, | ||
| 11. | aus dem Waffengesetz: | ||
| a) | Straftaten nach § 51 Abs. 1 bis 3, | ||
| b) | Straftaten nach § 52 Abs. 1 Nr. 1 und 2 Buchstabe c und d sowie Abs. 5 und 6. | ||
(3) Die Anordnung darf sich nur gegen den Beschuldigten oder gegen Personen richten, von denen auf Grund bestimmter Tatsachen anzunehmen ist, dass sie für den Beschuldigten bestimmte oder von ihm herrührende Mitteilungen entgegennehmen oder weitergeben oder dass der Beschuldigte ihren Anschluss benutzt.
(4) Liegen tatsächliche Anhaltspunkte für die Annahme vor, dass durch eine Maßnahme nach Absatz 1 allein Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung erlangt würden, ist die Maßnahme unzulässig. Erkenntnisse aus dem Kernbereich privater Lebensgestaltung, die durch eine Maßnahme nach Absatz 1 erlangt wurden, dürfen nicht verwertet werden. Aufzeichnungen hierüber sind unverzüglich zu löschen. Die Tatsache ihrer Erlangung und Löschung ist aktenkundig zu machen.
Rechtsprechung zu § 100a StPO
- 36 Entscheidungen zu § 100a StPO im Volltext bei
geordnet nach Relevanz oder nach Datum - 26 Entscheidungen der BGH-Strafsenate zu § 100a StPO im Volltext bei
geordnet nach Datum
- BFH, Verwertungsverbot für Abhörmaßnahmen im Steuerverfahren, 26.2.01 (NJW 2001, 2118)
- BGH, Positionsmeldungen nicht telefonierender Mobilgeräte, 21.2.01 (NStZ 2001, 389)
§ 100a StPO, § 2 Nr. 5 FÜV, Verpflichtung des Netzbetreibers zur Mitwirkung an der räumlichen Überwachung eines Mobiltelefonbesitzers;
(Hinweis: vgl. die neu eingefügten Vorschriften der §§ 100g, 100h, 100i StPO)
- BGH, polizeiliches Mithören, 13.5.96 (BGHSt 42, 139)
§§ 163a, 136 StPO, § 136a StPO, "Täuschung", "nemo tenetur", §§ 100a ff. StPO, Rechtsstaatsprinzip: grundsätzlich ist eine Selbstbezichtigung des Angeklagten gegenüber einem Privaten, der von der Polizei zur Aushorchung eingesetzt wird ("Horchfalle"), verwertbar
Gesetzesmaterialien zu § 100a StPO
- Mitteilung des Bundesjustizministeriums vom 20.6.2008
- Dokumentation des Gesetzgebungsgangs mit amtlicher Begründung (via Bundestag)
- Sachverständigenanhörung im Gesetzgebungsverfahren, 18.06.2007 (via Bundestag)
- Zugrundeliegender EU-Rahmenbeschluß 2004/68/JI vom 22.12.2003
Literatur im Internet zu § 100a StPO
- Rechtswirklichkeit und Effizienz der Überwachung der
Telekommunikation nach den §§ 100a, 100b StPO und anderer verdeckter Ermittlungsmaßnahmen sowie der akustischen Wohnraumüberwachung
nach § 100c I Nr. 3 StPO
von Hans-Jörg Albrecht; Claudia Dorsch; Christiane Krüpe
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz erstelltes Rechtsgutachten
über www.iuscrim.mpg.de - "Beschlagnahme" von E-Mail-Verkehr beim Provider von Stephan Schlegel (Aufsatz)
Zugleich Besprechung zu BVerfG, Beschluss vom 29.06.2006 - 2 BvR 902/06
über hrr-strafrecht.de - Telekommunikationsüberwachung (TKÜ) gem. §§ 100a, b StPO von RA Alexander Schultz (Einführung)
über www.mediendelikte.de
- Zur Antizipation künftiger Strafverfolgung als Teil einer modernen Strafrechtspflege
von Wiss. Mitarbeiter Dr. Dennis Bock, Kiel (Aufsatz, PDF-Format)
ZIS 2007, 129
über www.zis-online.com - Der Zugriff auf die im Herrschaftsbereich des Kommunikationsteilnehmers gespeicherten Kommunikationsdaten
von Wiss. Assistentin Dr. Janique Brüning, Hamburg (Aufsatz, PDF-Format)
Zugleich Besprechung zu BVerfG, Urt. v. 2.3.2006 - 2 BvR 2099/04
ZIS 2006, 237
über www.zis-online.com - Die "Online-Durchsuchung". Verfassungsrechtliche Grenzen des verdeckten hoheitlichen Zugriffs auf Computersysteme von Ri Ulf Buermeyer, Berlin (Aufsatz)
HRRS 8/2007, 329-337
über hrr-strafrecht.de - Zur Unschuldsvermutung nach Art. 6 Abs. 2 EMRK bei Einstellung des Strafverfahrens und damit verknüpften Nebenfolgen von Ass. Prof. Dr. Daniela Demko (LLM), Zürich (Aufsatz)
HRRS 7/2007, 286-292 (Reihe Strafprozessuale Leitfälle zur EMRK)
über hrr-strafrecht.de - Kriminalitätsbekämpfung um jeden Preis? - Zur kontinuierlichen Ausweitung des Bereichs verdeckter Ermittlungen
von Prof. Dr. Volker Krey, Trier (Aufsatz, PDF-Format)
- Anwaltliche Schweigepflicht und E-Mail
von RA Dr. Kai von Lewinski, Berlin (Aufsatz, PDF-Format)
BRAK-Mitteilungen 1/2004, S. 12-17
über www.brak-mitteilungen.de - Die Novellierung der strafprozessualen Regelungen zur
Telefonüerwachung
von RA Dr. Toralf Nöding, Berlin (Aufsatz, PDF-Format)
StraFo 11/2007
über www.kanzlei-noeding.de - Terror in Zeiten des Rechts von Henrik Zapfe (Aufsatz)
In dem Beitrag werden die Probleme bei der Bestimmung des Begriffes „Terrorismus“ auf nationaler und internationaler Ebene dargestellt.
über Humboldt Forum Recht (HFR) - § 100a StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
- Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Vorbereitung der öffentlichen Klage
- § 163d
- Polizeigesetz (PolG)
- Das Recht der Polizei
- Maßnahmen der Polizei
- Datenerhebung
- § 22a (Einsatz automatischer Kennzeichenlesesysteme)
- Einzelmaßnahmen
- § 26 (Personenfeststellung)
- Weitere Verarbeitung der erhobenen personenbezogenen Daten in Dateien und Akten
- § 38 (Besondere Regelung für die Speicherung, Veränderung und Nutzung von Daten durch den Polizeivollzugsdienst)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten
- Frequenzordnung
- § 64 (Überwachung, Anordnung der Außerbetriebnahme)
- Fernmeldegeheimnis, Datenschutz, Öffentliche Sicherheit
- Öffentliche Sicherheit
- § 110 (Umsetzung von Überwachungsmaßnahmen, Erteilung von Auskünften)
- StPO
- Allgemeine Vorschriften
- Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung
- § 100c V (zu § 100a IV)
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke, Dateiregelungen, länderübergreifendes staatsanwaltschaftliches Verfahrensregister
- Erteilung von Auskünften und Akteneinsicht, sonstige Verwendung von Daten für verfahrensübergreifende Zwecke
- § 477 II 2
- Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (GG)
- Die Grundrechte
- Art. 10 II 1
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