Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
Rechtsprechung zu § 109 StPO
3 Entscheidungen zu § 109 StPO in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 19.08.1985 - 1 VAs 71/85
- FG Nürnberg, 15.01.2009 - VI 237/06
Verwertbarkeit von im Rahmen einer Durchsuchung durch die Steuerfahndung ...
- BGH, 28.06.1966 - 1 StR 414/65
Literatur im Internet zu § 109 StPO
Querverweise
Auf § 109 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Untersuchungsausschussgesetz (PUAG)
- § 29 (Herausgabepflicht)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
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