Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
(1) Die Durchsicht der Papiere des von der Durchsuchung Betroffenen steht der Staatsanwaltschaft und auf deren Anordnung ihren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) zu.
(2) Im Übrigen sind Beamte zur Durchsicht der aufgefundenen Papiere nur dann befugt, wenn der Inhaber die Durchsicht genehmigt. Andernfalls haben sie die Papiere, deren Durchsicht sie für geboten erachten, in einem Umschlag, der in Gegenwart des Inhabers mit dem Amtssiegel zu verschließen ist, an die Staatsanwaltschaft abzuliefern.
(3) Die Durchsicht eines elektronischen Speichermediums bei dem von der Durchsuchung Betroffenen darf auch auf hiervon räumlich getrennte Speichermedien, soweit auf sie von dem Speichermedium aus zugegriffen werden kann, erstreckt werden, wenn andernfalls der Verlust der gesuchten Daten zu besorgen ist. Daten, die für die Untersuchung von Bedeutung sein können, dürfen gesichert werden; § 98 Abs. 2 gilt entsprechend.
Rechtsprechung zu § 110 StPO
103 Entscheidungen zu § 110 StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 10:
- BVerfG, 28.04.2003 - 2 BvR 358/03
Anforderungen an die Begründung eines Durchsuchungsbeschlusses; Erschöpfung des ...
- BVerfG, 12.04.2005 - 2 BvR 1027/02
Anwaltsdaten
- BVerfG, 18.03.2009 - 2 BvR 1036/08
Durchsuchung von Kanzleiräumen von Rechtsanwälten als nichtverdächtige Dritten ...
- BVerfG, 15.10.2008 - 2 BvR 236/08
(Erfolgloser) Antrag auf Einstweilige Anordnung gegen Art. 1 des Gesetzes zur ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz ...
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
- OLG Jena, 20.11.2000 - 1 Ws 313/00
Behörde, Durchsuchung, Durchsicht, Beschlagnahme
- BVerfG, 08.04.2004 - 2 BvR 1821/03
Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung: inhaltliche Anforderungen an den ...
- BVerfG, 05.08.1966 - 1 BvR 586/62
Spiegel
- BGH, Ermittlungsrichter, 14.12.1998 - 2 BJs 82/98
digitale Datenträger - § 110 StPO ist auch anwendbar auf die Durchsicht von ...
- BGH, 05.08.2003 - StB 7/03
Bestätigung der Sicherstellung noch durchzusehender Schriftstücke; ...
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Literatur im Internet zu § 110 StPO
- Was bringt das Erste Gesetz zur Modernisierung der Justiz für die Strafprozessordnung? von Alexander Otto (Überblick)
Der Autor stellt die Änderungen der Strafprozeßordnung durch das Erste Justizmodernisierungsgesetz dar.
über www.jurawelt.com - Verfahrensrechtliche Änderungen im Strafverfahren durch das 1. JuMOG und das OpferRRG von RiOLG Detlef Burhoff (Aufsatz)
ZAP Heft 3/2005, F. 22, S. 389
- "Online-Durchsuchung light" – Die Änderung des § 110 StPO durch das Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung von Wiss. Assistent Stephan Schlegel (Aufsatz)
- StPO-Reform 2007 - § 110 StPO von Dieter Kochheim
- § 110 StPO wird im freien Lexikon Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Durchsicht von Papieren - Fügen Sie einen neuen Literaturhinweis hinzu
Querverweise
- Abgabenordnung (AO)
- Straf- und Bußgeldvorschriften, Straf- und Bußgeldverfahren
- Strafverfahren
- Ermittlungsverfahren
- Steuer- und Zollfahndung
- § 404 (Steuer- und Zollfahndung)
- Vereinsgesetz (VereinsG)
- Verbot von Vereinen
- § 4 (Ermittlungen)
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