Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
(1) Zu der Anordnung der Beschlagnahme (§ 111c) und des Arrestes (§ 111d) ist nur das Gericht, bei Gefahr im Verzuge auch die Staatsanwaltschaft befugt. Zur Anordnung der Beschlagnahme einer beweglichen Sache (§ 111c Abs. 1) sind bei Gefahr im Verzuge auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) befugt.
(2) Hat die Staatsanwaltschaft die Beschlagnahme oder den Arrest angeordnet, so beantragt sie innerhalb einer Woche die gerichtliche Bestätigung der Anordnung. Dies gilt nicht, wenn die Beschlagnahme einer beweglichen Sache angeordnet ist. Der Betroffene kann in allen Fällen jederzeit die Entscheidung des Gerichts beantragen.
(3) Der Vollzug der Beschlagnahme und des Arrestes ist dem durch die Tat Verletzten, soweit er bekannt ist oder im Verlauf des Verfahrens bekannt wird, unverzüglich durch die Staatsanwaltschaft mitzuteilen.
(4) Die Mitteilung kann durch einmalige Bekanntmachung im elektronischen Bundesanzeiger erfolgen, wenn eine Mitteilung gegenüber jedem einzelnen Verletzten mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre oder wenn zu vermuten ist, dass noch unbekannten Verletzten aus der Tat Ansprüche erwachsen sind. Zusätzlich kann die Mitteilung auch in anderer geeigneter Weise veröffentlicht werden. Personendaten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit ihre Angabe unerlässlich ist, um den Verletzten zur Durchsetzung ihrer Ansprüche den Zugriff auf die gesicherten Vermögenswerte zu ermöglichen. Nach Beendigung der Sicherungsmaßnahmen veranlasst die Staatsanwaltschaft die Löschung der im elektronischen Bundesanzeiger vorgenommenen Veröffentlichung.
Rechtsprechung zu § 111e StPO
88 Entscheidungen zu § 111e StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
- LG Limburg, 24.07.2008 - 1 Qs 104/08
Strafverfahren gegen einen betäubungsmittelabhängigen Anklagten: Beschlagnahme ...
- OLG München, 14.05.2004 - 2 Ws 348/04
- LG Düsseldorf, 05.02.2002 - X Qs 10/02
- BVerfG, 12.10.2011 - 2 BvR 236/08
Gesetz zur Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung; Zitiergebot; Grundsatz ...
- BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04
Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ ...
- OLG Düsseldorf, 20.02.2002 - 2 Ws 375/01
Zum selben Verfahren:
- VerfGH Sachsen, 18.04.2011 - 124-IV-10
- OLG Düsseldorf, 30.07.2003 - 11 U 3/03
Relatives Veräußerungsverbot nach Beschlagnahme eines Aktienzertifikats
- OLG Celle, 16.08.2011 - 1 Ws 322/11
Vermögensabschöpfung, Auffangrechtserwerb, Rückgewinnungshilfe
- OLG Frankfurt, 05.01.1996 - 3 Ws 92/96
- OLG Düsseldorf, 26.11.1991 - 1 Ws 1010/91
- KG, 16.04.2010 - 1 Ws 171/09
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde gegen die Aufhebung einer Arrestanordnung im ...
Zum selben Verfahren:
- KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
Beschwerdeverfahren, Abrechnung
- KG, 09.07.2010 - 1 Ws 171/09
- OLG Zweibrücken, 08.04.2009 - 1 Ws 339/08
Anforderungen an den Arrestgrund bei einem strafprozessualen dinglichen Arrest; ...
- OLG Köln, 29.01.2010 - 2 Ws 585/09
Voraussetzungen einer Verfallanordnung nach § 29a Abs. 2 OWiG
- LG Marburg, 22.10.2007 - 4 Qs 54/07
Strafbarkeit der Veröffentlichung persönlicher Daten im Internet
- BVerfG, 29.05.2006 - 2 BvR 820/06
Recht auf Eigentum (Arrest in einem strafrechtlichen Ermittlungsverfahren); ...
Literatur im Internet zu § 111e StPO
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung
- § 110b (Elektronische Aktenführung)
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