Strafprozeßordnung
| 1. Buch - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 150) |
| 8. Abschnitt - Beschlagnahme, Überwachung des Fernmeldeverkehrs, Rasterfahndung, Einsatz technischer Mittel, Einsatz Verdeckter Ermittler und Durchsuchung (§§ 94 - 111p) |
(1) Die Durchführung der Beschlagnahme (§ 111c) obliegt der Staatsanwaltschaft, bei beweglichen Sachen (§ 111c Abs. 1) auch deren Ermittlungspersonen. § 98 Abs. 4 gilt entsprechend.
(2) Die erforderlichen Eintragungen in das Grundbuch sowie in die in § 111c Abs. 4 genannten Register werden auf Ersuchen der Staatsanwaltschaft oder des Gerichts bewirkt, welches die Beschlagnahme angeordnet hat. Entsprechendes gilt für die in § 111c Abs. 4 erwähnten Anmeldungen.
(3) Soweit ein Arrest nach den Vorschriften über die Pfändung in bewegliche Sachen zu vollziehen ist, kann dies durch die in § 2 der Justizbeitreibungsordnung bezeichnete Behörde, den Gerichtsvollzieher, die Staatsanwaltschaft oder durch deren Ermittlungspersonen (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) bewirkt werden. Absatz 2 gilt entsprechend. Für die Anordnung der Pfändung eines eingetragenen Schiffes oder Schiffsbauwerkes sowie für die Pfändung einer Forderung aufgrund des Arrestes gemäß § 111d ist die Staatsanwaltschaft oder auf deren Antrag das Gericht, das den Arrest angeordnet hat, zuständig.
(4) Für die Zustellung gilt § 37 Abs. 1 mit der Maßgabe, dass auch die Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) mit der Ausführung beauftragt werden können.
(5) Gegen Maßnahmen, die in Vollziehung der Beschlagnahme oder des Arrestes getroffen werden, kann der Betroffene jederzeit die Entscheidung des Gerichts beantragen.
Rechtsprechung zu § 111f StPO
38 Entscheidungen zu § 111f StPO in unserer Datenbank. Die relevantesten 20:
- OLG Naumburg, 10.05.2010 - 1 Ws 228/10
Anwendbares Recht bei Anfechtung einer durch die Staatsanwaltschaft vorgenommenen ...
- OLG Hamm, 20.12.2007 - 3 Ws 675/07
Dinglicher Arrest; Forderungspfändung; Rechtsmittel, weitere Beschwerde; ...
- OLG Nürnberg, 22.03.2010 - 1 Ws 141/10
Gerichtliche Entscheidung über den Verfall von Wertersatz nach rechskräftigem ...
- OLG Hamburg, 23.07.2008 - 1 Ws 47/08
- LG Frankfurt/Oder, 14.06.2011 - 6a T 38/11
- BVerfG, 03.05.2005 - 2 BvR 1378/04
Dinglicher Arrest im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren (Tatbegehung als Organ ...
- OLG Düsseldorf, 10.11.2008 - 4 Ws 590/08
Geltendmachung von Rechten Dritter im Rahmen der Rückgewinnungshilfe und der ...
- BVerfG, 14.06.2004 - 2 BvR 1136/03
Zur Anordnung des dinglichen Arrests im Strafverfahren
- OLG Celle, 06.07.2010 - 2 Ws 236/10
Dinglicher Arrest im staatsanwaltlichen Ermittlungsverfahren: Zuständigkeit bei ...
- BGH, 22.09.2005 - IX ZB 265/04
Verfahrensrecht - Drittwiderspruchsklage bei strafgerichtlicher Pfändung?
- OLG Frankfurt, 03.09.2010 - 3 Ws 813/10
Rechtswegzuständigkeit für Herausgabeklagen bezüglich beschlagnahmter Gegenstände ...
- OLG Celle, 10.01.2012 - 1 Ws 7/12
Beschlagnahme, Herausgabe
- LG Wuppertal, 12.08.2010 - 16 O 5/10
- OLG Köln, 19.08.2011 - 2 Ws 501/11
Notveräußerung eines gepfändeten Gegenstands; Nachweis des Rechts eines Dritten
- OVG Niedersachsen, 02.02.2010 - 11 OB 452/09
Zum Rechtsweg bei einem Anspruch auf Wertersatz für einen nach § 111d StPO ...
- OLG Frankfurt, 25.10.2005 - 3 Ws 521/05
Zuständigkeit der Strafgerichte für den Rechtsbehelf eines sein Eigentum geltend 111d StPO">...
- OLG Köln, 26.04.2011 - 2 Ws 223/11
- OLG Rostock, 14.10.2004 - 3 W 74/04
Zur Frage, ob ein Dritter gegen die Vollzhiehung eines Arrestbeschlusses gem. § 111d StPO ein die Veräußerung hinderndes Recht nach der ZPO oder nach der StPO machen kann">...
- OLG Naumburg, 19.05.2004 - 1 Ws 171/04
- LG Aachen, 22.11.2002 - 65 Qs 143/02
Literatur im Internet zu § 111f StPO
Querverweise
- Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG)
- Bußgeldverfahren
- Elektronische Dokumente und elektronische Aktenführung
- § 110b (Elektronische Aktenführung)
- Rechtspflegergesetz (RPflG)
- Dem Rechtspfleger nach § 3 Nr. 3 übertragene Geschäfte
- § 22 (Gerichtliche Geschäfte in Straf- und Bußgeldverfahren)
- Dem Rechtspfleger übertragene Geschäfte in anderen Bereichen
- § 31 (Geschäfte der Staatsanwaltschaft im Strafverfahren und Vollstreckung in Straf- und Bußgeldsachen sowie von Ordnungs- und Zwangsmitteln)
- Grundbuchordnung (GBO)
- Eintragungen in das Grundbuch
- § 38 (zu § 111f II)
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